Die Beschwerdeführerin forderte, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange Beschwerden dagegen laufen, wie dem am Montag publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist.
Aufschiebende Wirkung entzogen
Der Zürcher Regierungsrat hatte in dem Mitte Dezember verkündeten Rottweiler-Verbot per 2025 dem Lauf der Beschwerdefrist und der Einreichung von Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
Vorgehen der Regierung nachvollziehbar
Das Gericht hält das Vorgehen der Regierung für nachvollziehbar. Dessen Ziel sei, die Bevölkerung zu schützen. Entsprechend müsse die Beschwerdeführerin hinnehmen, dass verschiedene ihrer Grundrechte eingeschränkt würden.
Gegen einen wachsenden Rottweiler-Bestand
Das Verbot ab Anfang Jahr wirke sich gegen einen wachsenden Bestand an Rottweilern aus, schreiben die Richter. Verboten ist die Neuanschaffung von Rottweilern.
Gleichzeitig gelte eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde, die von ausserhalb des Kantons kommen. Letzteres sei ein unmittelbar greifendes Mittel zur Verhinderung von Beissvorfällen.
Entscheid noch nicht rechtskräftig
Vorfälle mit Rottweilern würden regelmässig vorkommen. Je grösser die Population, desto grösser die Chance, dass etwas passiert, heisst es im Entscheid.
Die Beschwerdeführerin kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Gegen das Rottweiler-Verbot gingen mehrere Beschwerden beim Verwaltungsgericht ein. Wann diese behandelt werden, ist noch offen.
Halbes Jahr Zeit für Halterantrag
Zürcher Halterinnen und Halter von Rottweilern müssen bis Ende Juni eine Haltebewilligung beantragen. Bis das Gesuch behandelt wird, können sie sich mit den Hunden ohne Auflagen bewegen.
Der Regierungsrat entschied, die Neuanschaffung von Rottweilern zu verbieten, nachdem es im Oktober 2024 zu zwei schweren Vorfällen in Adlikon und Winterthur gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 350 Tiere im Kanton registriert.