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Kanton
03.02.2025
04.02.2025 11:40 Uhr

Rottweiler-Verbot ist legal

Das Zürcher Verwaltungsgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung beim Rottweiler-Verbot. Ob das Verbot zu recht erfolgte, entschied das Gericht noch nicht. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA/FRANZISKA KRAUFMANN
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat das Vorgehen des Regierungsrats bei der Umsetzung des Rottweiler-Verbots auf den 1. Januar 2025 gestützt.

Die Beschwerdeführerin forderte, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange Beschwerden dagegen laufen, wie dem am Montag publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist.

Aufschiebende Wirkung entzogen

Der Zürcher Regierungsrat hatte in dem Mitte Dezember verkündeten Rottweiler-Verbot per 2025 dem Lauf der Beschwerdefrist und der Einreichung von Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Vorgehen der Regierung nachvollziehbar

Das Gericht hält das Vorgehen der Regierung für nachvollziehbar. Dessen Ziel sei, die Bevölkerung zu schützen. Entsprechend müsse die Beschwerdeführerin hinnehmen, dass verschiedene ihrer Grundrechte eingeschränkt würden.

Gegen einen wachsenden Rottweiler-Bestand

Das Verbot ab Anfang Jahr wirke sich gegen einen wachsenden Bestand an Rottweilern aus, schreiben die Richter. Verboten ist die Neuanschaffung von Rottweilern.

Gleichzeitig gelte eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde, die von ausserhalb des Kantons kommen. Letzteres sei ein unmittelbar greifendes Mittel zur Verhinderung von Beissvorfällen.

Entscheid noch nicht rechtskräftig

Vorfälle mit Rottweilern würden regelmässig vorkommen. Je grösser die Population, desto grösser die Chance, dass etwas passiert, heisst es im Entscheid.

Die Beschwerdeführerin kann den Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen. Gegen das Rottweiler-Verbot gingen mehrere Beschwerden beim Verwaltungsgericht ein. Wann diese behandelt werden, ist noch offen.

Halbes Jahr Zeit für Halterantrag

Zürcher Halterinnen und Halter von Rottweilern müssen bis Ende Juni eine Haltebewilligung beantragen. Bis das Gesuch behandelt wird, können sie sich mit den Hunden ohne Auflagen bewegen.

Der Regierungsrat entschied, die Neuanschaffung von Rottweilern zu verbieten, nachdem es im Oktober 2024 zu zwei schweren Vorfällen in Adlikon und Winterthur gekommen war. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 350 Tiere im Kanton registriert.

Keystone-SDA