Die Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Deshalb erhalte die Südostschweiz Radio AG die Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz - Glarus» bis 2034.
Beschwerde der Familie Lebrument
Das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte 11. Januar 2024 die Konzession für ein Lokalradio überraschend an die Radio Alpin AG von Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben. Gegen diesen Entscheid reichte die Südostschweiz Radio AG, die sich in den Händen der eiflussreichen Verleger-Familie Lebrument befindet, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Für Gericht sind Voraussetzungen nicht gegeben
Eine der Voraussetzungen für eine Konzession sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden, heisst es zum Entscheid. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildeten Personal gestaltet werden.
Zu wenige «qualifizierte Programmschaffende»?
Die Parteien seien sich einig, dass die Radio Alpin Grischa AG gemäss dem Konzessionsgesuch das «Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden» nicht erfüllen würde. Konkret wird in der Musterkonzession ein Verhältnis von mindestens 3 zu 1 verlangt.
Uvek und Bakom im Abseits
Schawinski reagiert auf Urteil und Begründung verständnislos. Er spricht von einem «grotesken und kafkaesken Entscheid». Faktisch gehe es um eine Praktikantenstelle zu viel. Dass sich das Bundesverwaltungsgericht in diese Causa einschalte sei auch ein Schlag ins Gesicht des Uvek und des Bundesamts für Kommunikation, das ihm die Konzession ursprünglich zugesprochen habe, so Schawinski.
Dabei habe er schriftlich zugesichert, die marginalen Kritikpunkte zu korrigieren. Mit dem Entscheid werde das Monopol einer Firma und einer Familie in einem ganzen Landesteil auf viele weitere Jahre zementiert, sagt Schawinski weiter.
Urteil endgültig
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Das ist bitter für Schawinski, der schon beträchtliche Investitionen für sein Projekt geleistet hat.