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28.01.2025
02.02.2025 07:38 Uhr

Die Eifeltürme im Zürcher Oberland

Fast so hoch wie das Wahrzeichen von Paris: Windräder erhitzen die Gemüter. Bild: ar.ch
Die Gemeinde Wetzikon stimmt über Mindestabstände zu Windrädern ab – dabei ist unklar, ob ein Ja überhaupt durchsetzbar wäre

Die Neue Zürcher Zeitung bringt das Dilemma auf den Punkt: «Die Zürcher Windkraftpläne werden dort am intensivsten diskutiert, wo die Mitspracherechte am kleinsten sind: in den betroffenen Gemeinden».

Die kantonalen Zürcher Gesetze sehen beim Bau von Windrädern kein Vetorecht der Dörfer und Städte vor, in denen die Riesen aufgestellt werden sollen. Trotzdem wurden in über dreissig Gemeinden Initiativen und Anträge eingereicht, um den Ausbau einzuschränken oder zu verhindern.

In der Regel geht es darum, zwischen den Windrädern und den nächsten Wohnhäusern einen Mindestabstand festzulegen. Begründet wird dies unter anderem mit der Belastung durch Lärm und Schatten. Die Crux: Würde im ganzen Kanton eine Grenze von 1000 Metern festgelegt, wäre die Windkraft so gut wie tot.

Die SVP als Einzelkämpferin

Auch in Wetzikon im Zürcher Oberland ist die Windkraft ein grosses Thema. Im Gebiet Schönwis sollen zwei Grossanlagen erstellt werden. Diese sollen einen Ertrag von 16 GWh pro Jahr liefern, dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von etwa 3000 Haushalten.

Abstimmung am 9. Februar

Am 9. Februar kommt in Wetzikon eine Windkraftinitiative der SVP an die Urne. Sie verlangt einen minimalen Abstand von 1000 Metern zwischen den Windrädern und den nächsten Wohnhäusern.

Das soll so in der Bauordnung von Wetzikon verankert werden. Die anderen Ortsparteien, von der SP und den Grünen über die GLP und die Mitte bis zur FDP, lehnen die Vorlage ab.

Baudirektion stellt sich quer

Auch die kantonale Baudirektion meint es ernst damit, dass sie kommunale Regeln zu Mindestabständen nicht akzeptiert. Dies hat sie in einem ersten Fall bewiesen: Die Stimmbürger von Hittnau hatten im November 2023 beschlossen, einen Abstand von 800 Metern in der Bauordnung festzuschreiben. Doch im Januar 2025 verweigerte die Baudirektion die Genehmigung dieser Regelung. Dies hat die Gemeinde bekanntgegeben.

 

Thomas Renggli