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Kanton
17.01.2025

Balkone neue geregelt

Im Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind rund ein Dutzend Änderungen vorgesehen. (Symbolbild) Bild: Kanton ZH
Der Regierungsratwill verschiedene Änderungen am kantonalen Planungs- und Baugesetz. Im Zentrum steht die Regelung von Balkonen und Erkern im Bereich der Baulinien.

Im Kanton Zürich wird der Raum für Verkehrsinfrastrukturen durch Verkehrsbaulinien gesichert. In den Baulinienbereich hineinragende Bauten sind nur beschränkt zulässig. Durch rechtliche Anpassungen in der Vergangenheit seien verschiedene Unklarheiten in Bezug auf die ortsbauliche Gestaltung entstanden, die mit der vorliegenden Gesetzesrevision bereinigt würden, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.

Mehr Klarheit für Nutzung

Vorgesehen sind rund ein Dutzend Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Insbesondere soll mehr Klarheit geschaffen werden bei den Nutzungsmöglichkeiten durch vorspringende Gebäudeteile wie Balkone oder Erker im Baulinienbereich. «Wir wollen Balkone und Erker nur so weit einschränken, wie es für die Landsicherung und die ortsbauliche Gestaltung erforderlich ist», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Des Weiteren sollen leicht entfernbare Kleinbauten wie Velounterstände, Solarpanels oder Containerboxen auch im Strassenabstandsbereich bewilligt werden können – im Baulinienbereich ist eine Bewilligung bereits heute möglich.

Zudem soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, Baulinien, die in einem Quartierplanverfahren festgesetzt worden sind, im ordentlichen Verfahren anzupassen. Dadurch würden aufwändige Quartierplanrevisionen vermieden, so der Regierungsrat.

Vorlage an Kantonsrat überwiesen

Die Vernehmlassung sei positiv ausgefallen. Die Mehrheit der rund 70 Teilnehmenden würden die vorgesehenen Anpassungen begrüssen. Die Eingaben seien geprüft und die Vorlage wo nötig angepasst worden.

Die vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat respektive an die zuständige Kantonsratskommission.

Zürioberland24/bt