Im Kanton Zürich wird der Raum für Verkehrsinfrastrukturen durch Verkehrsbaulinien gesichert. In den Baulinienbereich hineinragende Bauten sind nur beschränkt zulässig. Durch rechtliche Anpassungen in der Vergangenheit seien verschiedene Unklarheiten in Bezug auf die ortsbauliche Gestaltung entstanden, die mit der vorliegenden Gesetzesrevision bereinigt würden, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.
Mehr Klarheit für Nutzung
Vorgesehen sind rund ein Dutzend Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Insbesondere soll mehr Klarheit geschaffen werden bei den Nutzungsmöglichkeiten durch vorspringende Gebäudeteile wie Balkone oder Erker im Baulinienbereich. «Wir wollen Balkone und Erker nur so weit einschränken, wie es für die Landsicherung und die ortsbauliche Gestaltung erforderlich ist», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Des Weiteren sollen leicht entfernbare Kleinbauten wie Velounterstände, Solarpanels oder Containerboxen auch im Strassenabstandsbereich bewilligt werden können – im Baulinienbereich ist eine Bewilligung bereits heute möglich.
Zudem soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, Baulinien, die in einem Quartierplanverfahren festgesetzt worden sind, im ordentlichen Verfahren anzupassen. Dadurch würden aufwändige Quartierplanrevisionen vermieden, so der Regierungsrat.