In der Stadt Zürich kommt es fast täglich zu Paketdiebstählen. Ein besonders dreister Fall ist jetzt durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl öffentlich geworden: Demnach ist ein Postbote verurteilt worden, weil er auf einer Auslieferungstour einen Kollegen ein Paket stehlen und öffnen liess, ohne zu intervenieren.
Fernmeldegeheimnis verletzt
Der 22-jährige Schweizer ist wegen Gehilfenschaft zu Diebstahl und wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 30 Franken, also insgesamt 1800 Franken, bestraft worden, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».
Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben, der 22-Jährige muss allerdings eine Gebühr von 1000 Franken für das Vorverfahren zahlen.
Minderjährige Kollegen als «Helfer»
Wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, nahm der Mann, der zum Tatzeitpunkt im Februar 2023 noch bei seinen Eltern wohnte, zwei Kollegen auf eine Paketauslieferungstour in Zürich West mit.
Dass das unzulässig ist und postinternen Weisungen widerspricht, war dem Beschuldigten offenbar klar. Laut Strafbefehl gab er in der Einvernahme an, dass seine Kollegen – beide minderjährig – ihm bei der Auslieferung der Pakete helfen sollten.
Raucherwaren als Inhalt
Bei einem Mehrfamilienhaus schlugen die Kollegen dann zu: Als der Pöstler ein gescanntes und abgebuchtes Paket in einem Milchkasten deponiert hatte, nahm einer der Kollegen das Paket wieder an sich. Aufgrund der Absenderadresse sei klar gewesen, dass das Paket Raucherwaren enthielt.