Beim Vorhaben «Governance auf der Sekundarstufe II» geht es darum, die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu zu definieren. Zudem sollen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Bildungsdirektion hat deshalb im Jahr 2023 eine breite Vernehmlassung bei Verbänden, Vertretungen von Gremien der Schulen und politischen Parteien durchgeführt.
Klare Führungsrollen und zeitgemässe Anstellungsbedingungen
Nach der Auswertung der Vernehmlassungsantworten schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Revision des Mittelschulgesetzes (MSG) und des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) vor.
Schulorgane klarer definieren
Die Rollen der Schulorgane sollen klarer definiert werden. Die Schulleitung soll künftig umfassend für die operative Gesamtführung, also die pädagogische, personelle, finanzielle und administrative Führung der Schule zuständig sein. Die Schulkommission soll vorwiegend die strategische Führung der Schule wahrnehmen: Sie legt unter anderem die strategischen Ziele der Schule fest, genehmigt das Leitbild, beschliesst schulinterne Erlasse und unterstützt die Schulleitungsmitglieder mit Expertenwissen bei ihrer Führungsaufgabe. Zudem ist die Schulkommission mit der personellen Führung der Rektorinnen und Rektoren beauftragt. Die Bildungsdirektion nimmt weiterhin die Aufsicht über die Schulen wahr.
Amtsdauer von vier Jahren
Mitglieder des Rektorats und des Prorektorats sollen neu unbefristet angestellt statt für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Rektoren und Rektorinnen sowie die Prorektoren und Prorektorinnen sind weiterhin verpflichtet, im Rahmen ihrer Schulleitungstätigkeit Unterricht zu erteilen. Neu sollen Teilzeitarbeit und Jobsharing möglich sein.