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Stäfa
28.09.2024

Reduktion der Mitgliederzahl der Schulpflege

Bild: Gemeinde Stäfa
Der Gemeinderat hat ein Geschäft für die Urnenabstimmung vom 24. November 2024 verabschiedet. Die Gemeindeordnung soll dahingehend geändert werden, dass die Zusammensetzung der Schulpflege von bisher sieben Mitgliedern neu noch aus fünf Mitgliedern besteht.

Im 27. November 2022 wurde an der Urne die Vorlage angenommen, mit welcher im Sinn der kantonalrechtlichen Änderungen eine Leitung Bildung in der Schule Stäfa eingeführt wurde. Die Leitung Bildung ist operativ ausgerichtet, entlastet die Schulpflege und sorgt für die Professionalisierung der bisherigen Führung und Strukturen in der Schule Stäfa. Die Stelle wurde per 1. Januar 2023 mit dem heutigen Leiter Bildung besetzt.

Mit der damaligen Vorlage verbunden war die Absicht der Schulpflege, nach erfolgreicher Einführung der neuen Funktion eine Reduktion der Anzahl Schulpflegemitglieder von heute sieben auf neu fünf Mitglieder zu prüfen. Nach Auffassung der Schulpflege ist die Lancierung der neuen Leitung Bildung erfolgreich verwirklicht und in den Prozessen der Schule Stäfa konsolidiert worden. Sie ist zusammen mit dem Gemeinderat der Auffassung, dass nun der zweite Schritt, die Reduzierung ihrer Mitgliederzahl, folgen kann.

Die gesetzliche Mindestzahl für Mitglieder der Schulpflege beträgt fünf Mitglieder. Mit der heutigen Vorlage wird diese Vorgabe respektiert und gleichzeitig konsequenterweise die Einsetzung der damals neuen Leitung Bildung auch auf Behördenstufe verwirklicht. Pro Jahr können mit der Reduktion um zwei Mitglieder Kosten von mindestens 60‘000 bis 75‘000 Franken eingespart werden. Das Funktionieren der Schulpflege, ihre Konzentration auf ihre Kernaufgabe und auf die politische und strategische Führung der Schule Stäfa sind auch bei fünf Mitgliedern gewährleistet.

Gemeinde Stäfa