Eine unklare Rechtslage entstand, da juristische Sachverständige unterschiedliche Auffassungen darüber hatten, wer die Kosten für die Hangsicherung zu tragen hat. Der Ausgang einer gerichtlichen Klärung ist unklar, und eine solche würde viel Zeit in Anspruch nehmen und unverhältnismässige Kosten verursachen.
Aussergerichtlich konnte mit den Grundeigentümern eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, um einerseits die Sicherheit der Strasse langfristig zu gewährleisten und anderseits die Verantwortlichkeiten für die erforderlichen baulichen Massnahmen und sowie die Kostenübernahme zu klären.
Die privaten Grundeigentümer treten den betroffenen Teil des Grundstücks entschädigungslos an die Gemeinde ab. Im Gegenzug übernimmt die Gemeinde die Planung und die Realisierung der notwenigen Hangsanierung und trägt alle damit verbundenen Kosten. Die bis heute angefallenen Kosten in der Höhe von 175'000 Franken werden ebenfalls von der Gemeinde übernommen.