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Zumikon
01.09.2024
01.09.2024 13:50 Uhr

Weiterzug Beschwerde gegen die Erneuerung des Dorfplatzes

Symbolbild Bild: Gemeinde Zumikon.
Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 24. Juli 2024 entschieden, dass die Beschwerde gegen die Erneuerung des Dorfplatzes keine aufschiebende Wirkung entfaltet und hat damit das erste Gesuch der beiden Beschwerdeführer abgewiesen.

Der Gemeinderat wird in den kommenden Wochen entscheiden, was beim Doppelprojekt Dorfplatz/Tiefgarage nun die nächsten Schritte sein können und wie konkret im Einzelnen vorgegangen werden soll.

Derweil wird das Bundesgericht noch über die eigentliche Beschwerde zum Dorf platz-Projekt entscheiden müssen. Ein Urteil wird bis Ende Jahr erhofft. Im Übrigen fehlt nach wie vor eine Einigung mit den privaten Eigentümern bezüglich ihrer Kostenbeteiligung an der Sanierung der Tiefgarage.

 

Gemeinde Zumikon