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Schweiz
01.08.2024

Keine Schlitten für Juden - Davoser Pächter verurteilt

Davos ist für orthodoxe Juden eine beliebte Feriendestination. (Symbolbild) Bild: zVg
Die Weigerung, jüdischen Gästen Schlitten zu vermieten, kommt einen Davoser Restaurant-Pächter teuer zu stehen. Der Mann wurde von der Bündner Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Der Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen. Im vergangenen Winter hatte Rudolf Pfiffner, Pächter des Davoser Bergrestaurants «Pischa», per Aushang verbreitet, dass er «aufgrund verschiedener sehr ärgerlicher Vorfälle, darunter der Diebstahl eines Schlittens, keine Sportgeräte mehr an unsere jüdischen Brüder vermietet».

«Entsetzt und schockiert»

Die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz sei «durchgehend entsetzt und schockiert», hatte Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), in einer Erklärung zum Aushang festgehalten und gesagt: «Man hat das nicht für möglich gehalten, dass das in Davos im Jahr 2024 möglich ist.»

Der SIG reichte eine Anzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm ein. Da es sich um ein Offizialdelikt handelte, nahm die Kantonspolizei Graubünden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Diskriminierung und Aufruf zum Hass auf.

Urteil ergangen

Jetzt ist ein Urteil ergangen. Das sagte Franco Passini von der Bündner Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte, dass es sich bei der verurteilten Person um den Geschäftsführer der Pächterfirma des «Pischa»-Bergrestaurants handelt, also um Rudolf Pfiffner.

Ende Juni/Anfang Juli habe die Bündner Staatsanwaltschaft Strafbefehl wegen Diskriminierung (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) gegen den Mann erlassen.

Leistung aufgrund von Religion verweigert

Angewendet wurde folgender Passus des Gesetzes: «Wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.»

Thomas Renggli