Dauernde Verkehrsanordnung: Amtliche Publikation am Freitag, 31. Mai 2024 Dauernde Verkehrsanordnung: Im Einverständnis mit dem kantonalen Tiefbauamt sowie auf Antrag der Gemeinde Männedorf hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Geschwindigkeitsbeschränkung 60 km/h
Infolge Unfallhäufigkeit wird die Ausserortsgeschwindigkeit auf folgenden Strassen im Kno- tenbereich von 80 km/h auf 60 km/h beschränkt:
- - Langholzstrasse (Staatsstrasse)
- - Bergstrasse (Staatsstrasse)
- - Winterhaldenstrasse (Gemeindestrasse)
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Weiter Infos finden Sie hier.