Gemäss des Behindertengleichstellungsgesetzes müssen bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr spätestens nach 20 Jahren nach dem Inkrafttreten (1. Januar 2004) dieses Gesetzes behindertengerecht sein. Der gesetzeskonforme Ausbau der Bushaltestellen an der Tränkebachstrasse mit Kosten in der Höhe von 1'840'000 Franken wird durch den Gemeinderat als gebundene Ausgabe bewilligt.
Im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen sind auch die Verkehrssicherheit allgemein, die Gehwegverbindungen und Fussgängerübergänge auf der Tränkebachstrasse überprüft worden. Dabei sind einige Defizite wie fehlende Gehwegverbindungen, zu schmale Fussgängerschutzinseln und Radstreifen festgestellt worden.
Da die Tränkebachstrasse als verkehrsorientierte Sammelstrasse den quartierübergeordneten Verkehr aufnehmen muss und gleichzeitig durch die öffentlichen Anlagen (Schulen, Sportanlagen, Gemeindesaal, Zugang zu Friedhof und Kirche) beidseits der Strasse viel Fussgänger- und Veloverkehr auslöst, besteht ein hohes Anforderungsprofil für unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse.
Gemäss Projektvorlage wird westlich der neuen Bushaltestelle Obstgarten im Bereich der Liegenschaft Tränkebachstrasse 21 die Linienführung der Tränkebachstrasse begradigt. Im Abschnitt Liegenschaft Tränkebachstrasse 10 bis Chapfwiesenstrasse wird das heute fehlende seeseitige Trottoir ergänzt. Durch die gerade Linienführung des Trottoirs auf der nördlichen Seite wird die Übersichtlichkeit verbessert und der Eingriff auf die seeseitigen Grundstücke fällt geringer aus.
Die Einmündungen der Chapfwiesenstrasse, der Geimoosstrasse und der Kirchbühlstrasse werden als Trottoirüberfahrt ausgebildet, womit den Fussgängern der Vortritt eingeräumt wird. Die Tränkebachstrasse wird als Kernfahrbahn mit beidseitigen Radstreifen von 1.50 m ausgeführt. Im Projektperimeter werden sechs Fussgängerübergänge mit normgerechten Fussgängerschutzinseln (Breite 2.00 m) erstellt. Bei den Bushaltestellen Obstgarten und Landi ist jeweils auf der Nordseite ein Buswarteunterstand vorgesehen.
Für alle vorgenannten Massnahmen sowie für den Ausbau der Bushaltestellen ist ein Landerwerb von insgesamt ca. 550 m2 erforderlich. Nebst den Ausbau- und Anpassungsmassnahmen werden die Fahrbahn inkl. Werkleitungen saniert und die Strassenbeleuchtung erneuert.
Dem Gemeinderat sind sichere Verkehrsverhältnisse für alle Teilnehmenden sehr wichtig, insbesondere im Bereich von Schulen und öffentlichen Anlagen. In Koordination mit dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen kann mit einer Investition von 1,15 Mio. Franken die Sicherheit auf der Tränkebachstrasse markant erhöht und die Fusswegverbindungen optimiert werden. Mit den geplanten Buswarteunterständen wird auch der Komfort der ÖV-Nutzerinnen und Nutzer verbessert.