«Die Steiner AG hat die Sachlage falsch oder gar rufschädigend wiedergegeben», sagte Hansjörg Herren, Interims-Chef der Spitalbetreiberin Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO), anlässlich der heutigen Medienkonferenz.
Es stimme nicht, dass das Spital Wetzikon die Rechnungen nicht gezahlt habe. Steiner sei deshalb keineswegs «gezwungen» gewesen, vom Vertrag zurückzutreten. Bis im April seien alle Rechnungen an die Steiner AG fristgerecht beglichen worden.
Im April habe die GZO dann eine Zahlung von 3,9 Millionen Franken zurückgehalten, weil das Bauunternehmen seinerseits Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Das Spital kritisiert vor allem fehlende Transparenz bei der Baubuchhaltung. «Wir haben das mehrfach angemahnt und bis heute keinen Überblick über die Zahlungen.»
«Nichts mit der Nachlassstundung zu tun»
Die Vertragskündigung durch die Steiner AG habe auch nichts mit der Nachlassstundung zu tun, in der sich das Spital Wetzikon befindet. «Der Vertrag wurde vorher gekündigt», betonte Herren.
Beim Streit geht es nicht zuletzt um die Höhe der Bezahlung für den Neubau. Gemäss Angaben der GZO wurde mit der Steiner AG im Oktober 2022 vereinbart, dass das Unternehmen 225 Millionen Franken erhält. Bei diesem Vertrag sei die Teuerung explizit ausgeschlossen worden.
Im Januar diesen Jahres habe die Steiner AG dann plötzlich 340 Millionen gefordert, obwohl es keine grösseren Projektänderungen mehr gegeben habe. «Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie man auf diese Zahl kommt.» Die GZO wies diese Forderung deshalb zurück.