Redaktor weist Vorwürfe zurück
Der freigestellte Redaktor sagt dazu gegenüber Zürioberland24: «Seit 15 Jahren schreibe ich für die Maurmer Post. Es hat immer Freude gemacht und das Gefühl erzeugt, dass man sich im Gespräch und in den geschriebenen Worten auf Augenhöhe getroffen und einen offenen Austausch darüber gepflegt hat. Seit ein paar Wochen ist dem aber nicht mehr so.»
Auf das Vorgehen bezüglich Artikel angesprochen, sagt er: «An der Redaktionssitzung vom 28. Februar 2024 haben wir das tragische Ereignis und die nationale Berichterstattung Revue passieren lassen. Die Redaktion kam zum Entschluss, für die Nummer vom 8. März 2024 einen Artikel darüber zu verfassen. Dies in der Überzeugung, dass nach den nationalen Medien ganz sicher auch im Lokalblatt etwas geschrieben werden musste.»
Es sei dann diskutiert worden, mit der Schwester des Opfers Kontakt aufzunehmen. «Ich willigte ein, mit ihr zu sprechen. Es hätte aber auch jemand anders von der Redaktion sein können.» Die Schwester sei sofort bereit gewesen zum Gespräch, weil sie den aufkommenden Gerüchten im Dorf etwas habe entgegensetzen wollen.
Kommission erteilte Druckfreigabe
Der Redaktor schrieb den Artikel am Freitag, 1. März. Dieser wurde von der Interviewten abgenommen. Wegen anschliessender Ferienabwesenheit habe er schriftlich beim Chefredaktor und bei der Interviewten deponiert, man möge das Bauamt noch um eine Stellungnahme anfragen. Auch er selbst habe am Freitagnachmittag noch versucht, das Bauamt zu erreichen – ohne Erfolg. Der Chefredaktor konnte nicht reagieren. Er war zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben – wegen Mobbing am Arbeitsplatz.
Der Redaktor platzierte das besagte Interview in der Ausgabe für den 8. März und schickte das Gut zum Druck wie gewohnt an die fünfköpfige Kommission, welche vom Gemeinderat gewählt ist und welche die redaktionelle Hoheit sowie die inhaltliche Verantwortung hat. Diese gab die besagte Ausgabe mit dem Interview frei. «Die Kommission hätte einschreiten können, tat es aber nicht», so der Redaktor.
Die später von der Kommission veröffentlichte Stellungnahme in der «Maurmer Post», in der sie sich «von dem Artikel distanziert», scheint darum mehr als fragwürdig, zumal diese dem Redaktor nachträglich schriftlich mitgeteilt habe, dass sie hätten eingreifen müssen, dies «aus verschiedenen Gründen» aber nicht passiert sei und sie nun nicht gut dastehen würden.
Der Redaktor weist den Vorwurf des Gemeinderats und von der Kommission, ein schweres Vergehen gegen die Redaktionsrichtlinien begangen zu haben, darum entschieden zurück. Gleichzeitig wirft er dem Gemeinderat vor, ihn als Bauernopfer zu verleumden und seine arbeitgeberische Fürsorgepflicht nicht wahrzunehmen.
Die Gemeinde und der Redaktor kommunizieren derzeit nur noch über Anwälte miteinander.