Vergangene Woche hat der Zürcher Regierungsrat an einer Medienmitteilung bekanntgegeben, dass er dem Gesuch des GZO Spitals Wetzikon um eine Finanzhilfe von 180 Millionen Franken nicht nachkommt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür seien nicht gegeben (wir berichteten).
Das will das GZO so nicht hinnehmen. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, will das Spital eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen.
«Lagebeurteilung falsch»
Die Lagebeurteilung sei falsch, wird Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig zitiert. Das Spital Wetzikon sei systemrelevant und entsprechend unverzichtbar. Dabei bezieht sich Kündig auf die Notfallversorgung.
Gerade wegen der stetig steigenden Zahlen in den Notfallaufnahmen und aufgrund der verkehrstechnisch schwierigen Situation im Oberland sei es entscheidend, dass die Bevölkerung auf eine nahe, zeitgerechte Versorgung zählen könne. Die detaillierten Argumente für den Rekurs würden nun aufbereitet und eingereicht.