Der Regierungsrat hat über Gesuche auf finanzielle Unterstützung des Universitäts-Kinderspitals Zürich und des Spitals Wetzikon entschieden. Dem Universitäts-Kinderspital gewährt der Regierungsrat unter Auflagen eine Erhöhung des bestehenden Kantonsdarlehens um 100 Mio. Franken und spricht für das Jahr 2024 eine Subvention von maximal 35 Mio. Franken. Das Gesuch des Spitals Wetzikon zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 180 Mio. Franken wurde abgewiesen.
Der Kanton hat den gesetzlichen Auftrag, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung von stationären medizinischen Leistungen sicherzustellen. Die Sicherstellung der finanziellen Stabilität eines einzelnen Spitals ist Aufgabe der Führung und der Trägerschaft des Spitals.
Kinderspital bekommt Geld, GZO nicht
Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Gesuch auf finanzielle Unterstützung der Eleonorenstiftung zuzustimmen und zusätzliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Begründung: Die private Trägerin des Universitäts-Kinderspitals Zürich gelte für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kanton und darüber hinaus als unverzichtbar.
Das Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon wurde jedoch abgewiesen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die geforderte finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Mio. Franken nicht erfüllt seien.