Eine physische Hinterlegung einer Quittung oder Bewilligung im Fahrzeug ist nicht mehr nötig, da die digitale Parkkarte auf dem Kontrollschild hinterlegt wird. Es ist zu beachten, dass das Abstellen von Fahrzeugen mit einer digitalen Parkkarte auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhren) nicht möglich ist.
Die Kosten bleiben mit Fr. 10.– für eine Tages- und Fr. 40.– für eine Monatsparkkarte unverändert. Innerhalb der Zone K8700 kann mit der blauen Parkscheibe werktags von 07.00 bis 17.00 Uhr gebührenfrei parkiert werden.