Die Zubereitung von Speisen an provisorischen Markt- und Verpflegungsständen stellt eine grosse Herausforderung dar, welche nur durch geeignete Vorrichtungen und klare Prozesse gemeistert werden kann. Genauso wie Restaurants müssen Markt-, sowie Verpflegungsstände die rechtlichen Vorgaben zur Sicherheit von Lebensmittel für alle Konsumentinnen und Konsumenten einhalten.
Die Betriebsverantwortlichen müssen dies mittels einer funktionierenden Selbstkontrolle sicherstellen. Diese beinhaltet unter anderem folgende Pflichten: Die Sauberkeit der Arbeitsflächen, der Kochstation und der Kühlschränke, die Temperaturen und die Haltbarkeit der Lebensmittel, die Information für die Kundschaft (Fleischherkunft, Allergenauskunft, Jugendschutz) und die Bereitstellung einer geeigneten Handwaschvorrichtung.