Am Sonntag, 3. März 2024 kommen zwei nationale und vier kantonale Vorlagen vors Volk: Auf nationaler Ebene zum einen die vieldiskutierte «13. AHV-Rente» sowie die «Renteninitiative», bei der das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöht werden soll.
Auf kantonaler Ebene kommen jene zur Änderung der Kantonsverfassung und zu den Pistenverlängerungen Flughafen Zürich, die «Anti-Chaoten-Initiative» und deren Gegenvorschlag sowie die «Uferwege-Initiative» zur Abstimmung.
1. Vorlage: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (13. AHV-Rente)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).
Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2'450 Franken auf 31'850 Franken und für Ehepaare um 3'675 Franken auf 47'775 Franken steigen.
Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen.
Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.