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Schweiz
17.02.2024

Über diese Themen stimmen wir am 3. März ab

Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über 2 nationale Vorlagen ab. Im Kanton Zürich kommen 4 Vorlagen an die Urne. Bild: pilatustoday.ch
Am 3. März 2024 kommen zwei nationale Vorlagen sowie vier kantonale Vorlagen an die Urne. Eine Übersicht.

Am Sonntag, 3. März 2024 kommen zwei nationale und vier kantonale Vorlagen vors Volk: Auf nationaler Ebene zum einen die vieldiskutierte «13. AHV-Rente» sowie die «Renteninitiative», bei der das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöht werden soll.

Auf kantonaler Ebene kommen jene zur Änderung der Kantonsverfassung und zu den Pistenverlängerungen Flughafen Zürich, die «Anti-Chaoten-Initiative» und deren Gegenvorschlag sowie die «Uferwege-Initiative» zur Abstimmung.

1. Vorlage: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (13. AHV-Rente)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2'450 Franken auf 31'850 Franken und für Ehepaare um 3'675 Franken auf 47'775 Franken steigen.

Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen.

Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament sehen keinen finanziellen Spielraum für eine 13. AHV-Rente. Die Stabilisierung der AHV und die Sicherung der Renten haben Priorität. Die meisten Pensionierten sind nicht auf eine 13. AHV-Rente angewiesen. Für Personen mit geringen Mitteln gibt es gezielt Ergänzungsleistung.

Empfehlung des Initiativkomitees

Für das Initiativkomitee braucht es die 13. AHV-Rente, weil die Rente immer weniger weit reiche. Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittel: Alles werde teurer. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner hätten Mühe, über die Runden zu kommen. Die finanziellen Mittel für die 13. AHV-Rente seien laut dem Komitee vorhanden.

2. Vorlage: Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» (Renteninitiative)

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten 5 Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis ca. 2030 stabilisiert.

Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht 1:1, sondern nur um 80 % der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens 2 Monaten pro Jahr.

Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Mit der Initiative würde das Rentenalter künftig allein durch eine mathematische Formel bestimmt. Ein solcher Automatismus ist für Bundesrat und Parlament zu starr. Bei der Festlegung des Rentenalters müssen stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.

Empfehlung des Initiativkomitees

Für das Initiativkomitee ist klar: Die AHV ist in finanzieller Schieflage – tun wir nichts, sind die Renten in Gefahr. Die Renteninitiative entschärfe diese Gefahr, ohne dass Rentenkürzungen, zusätzliche Steuern oder weitere Verschuldung nötig würden. Sie sei die beste Lösung, moderat, sozial und fair für alle Generationen.

Änderung der Kantonsverfassung

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können. Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer können dadurch geregelt werden. Der Kantonsrat hat solche Änderungen teilweise bereits auf Gesetzesstufe beschlossen. Damit sie in Kraft treten können, bedarf es zusätzlich dieser Verfassungsänderung.

Der Kantonsrat hat die Vorlage ohne Gegenstimmen angenommen. Deshalb gibt es keine Minderheitsmeinung. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Ja.

«Anti-Chaoten-Initiative»

Die kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») fordert, dass verschiedene Kosten, die aufgrund von Demonstrationen, Kundgebungen, anderweitigen Veranstaltungen oder Hausbesetzungen entstehen, von den Veranstaltenden, Störenden und Teilnehmenden getragen werden. Zudem sollen Demonstrationen, Kundgebungen oder anderweitige Veranstaltungen bewilligungspflichtig werden.

Argumente der Befürworter

Nach Meinung des Initiativkomitees und einer Minderheit des Kantonsrates generieren immer mehr Kundgebungen insbesondere in den Städten massive Kosten durch Sach- oder Personenschäden sowie Polizeieinsätze. Diese Kosten dürfen nach Meinung des Initiativkomitees nicht immer den Steuerzahlenden aufgebürdet werden. Dass es im Ermessen der betroffenen Gemeinde liegt, eine Rechnung für diese Kosten zu stellen, führe zu Rechtsungleichheit. Für die Kostentragungspflicht dürfe es keine Rolle spielen, wo die Demonstration stattfindet. Die Bewilligungspflicht soll von allen Gemeinden durchgesetzt werden. Dies würde die Kosten für Polizeieinsätze reduzieren, so das Komitee.

Gegenvorschlag von Kantons- und Regierungsrat

Für den Kantonsrat und den Regierungsrat ist die Initiative zu unpräzise, weil sie einen zu grossen Kreis von Personen und Organisationen bei der Kostenpflicht umfasst und damit Probleme für die Umsetzung schafft. Deshalb erarbeiteten sie einen Gegenvorschlag. Dieser nimmt das Anliegen der Initiative auf, dass vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze tragen müssen.

Die Bewilligungspflicht wird, anders als mit der Initiative, ausdrücklich den zuständigen Gemeinden zugeordnet. Es wird sowohl über die «Anti-Chaoten-Initiative» als auch über den Gegenvorschlag abgestimmt. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.

«Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung»

Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt die Aufwertung sowie einen erleichterten öffentlichen Zugang zu See- und Flussufern. Dazu sollen die Uferwege in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer geführt werden, wobei unberührte und ökologisch wertvolle Ufer ungeschmälert zu erhalten sind.

Für den Zürichsee fordert die Volksinitiative zudem, dass auf dem Kantonsgebiet bis 2050 ein durchgehender Uferweg erstellt wird. Die Finanzierung soll vollständig durch den Kanton erfolgen. Dafür soll die Kantonsverfassung geändert werden.

Die Befürworter (SP, Grüne, EVP, AL und GLP) argumentieren u.a., dass mit dem Wachstum der Bevölkerung und der steigenden baulichen Verdichtung die Bedeutung von frei zugänglichen Gewässern und naturnahen Uferwegen laufend zunehmen. Zudem würden die Gebiete durch neue Nistplätze für Vögel und mehr Lebensraum für Fische aufgewertet.

Der Regierungsrat sieht den Zugang zu den Ufern als bereits ausreichend geregelt. Ausserdem würde die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge haben. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Auch FDP, SVP, EDU und Die Mitte haben die Nein-Parole herausgegeben.

Pistenverlängerungen Flughafen Zürich

Der Bund sieht in seinen Planungsgrundlagen die Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich vor. Damit sollen die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden.

Damit die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin für den Betrieb des Flughafens beim Bund ein entsprechendes Plangenehmigungsgesuch einreichen kann, muss die kantonale Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG diesem zustimmen.

Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben die Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat ermächtigt, der Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs zuzustimmen. Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurden das Behörden- und das Volksreferendum ergriffen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Argumente der Befürworter

Der Landesflughafen Zürich soll auch in Zukunft als sicheres, attraktives und zuverlässiges Drehkreuz betrieben werden können. Dies sei für die internationale Erreichbarkeit, für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und für den Wohlstand im Kanton Zürich und der Schweiz sehr wichtig.

Die Pistenverlängerungen sei kein Ausbau der Kapazität und das Betriebsreglement verändere sich nicht. Es werde mit verlängerten Pisten also nicht mehr geflogen – der Betrieb werde aber sicherer, zuverlässiger und pünktlicher.

Die Pistenverlängerungen 28 und 32 werden von der Flughafen Zürich AG finanziert und durch Flughafengebühren refinanziert. Aktuelle Schätzungen gehen von Gesamtkosten von rund 250 Millionen Franken aus. Für den Kanton Zürich und die Zürcher Steuerzahlenden würden sich keine Kostenfolgen ergeben.

Neben dem Kantons- und Regierungsrat haben auch die FDP, SVP, EDU sowie Die Mitte die Ja-Parole herausgegeben. Die GLP hat Stimmfreigabe erteilt.

Argumente der Gegner

Nach Meinung der Gegnerschaft würden Pistenverlängerungen mehr Flugbewegungen und auch grössere Flugzeuge zur Folge haben. Das laufe den Zielen von mehr Sicherheit und höherer Betriebsstabilität zuwider. Der Flughafen sei bereits sicher.

Mit dem Pistenausbau würden 26 Hektaren Kulturland zum Opfer fallen. Mit dem Ausbau würden zudem mehr Lärm und mehr klimaschädliche Emissionen drohen. Der Anteil des Flugverkehrs am gesamten CO2-Austoss sei bedeutend. Damit die in der Verfassung verankerten Klimaziele eingehalten werden, brauche es eine nachhaltige Verringerung der Anzahl Flüge sowie eine verstärkte Ausrichtung auf den internationalen Bahnverkehr.

Gegen die Pistenverlängerung sind SP, Grüne, EVP und AL.

Zürioberland24/gg