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Kanton
25.12.2023

Schloss Kyburg erhält weiterhin Geld vom Kanton

Bild: Kanton ZH
Dem Museum Schloss Kyburg werden von 2024 bis 2026 jährliche Betriebsbeiträge von 450’000 Franken ausgerichtet.

Der Kanton Zürich unterstützt seit 2008 ausgewählte kulturhistorische Institutionen mit wiederkehrenden Betriebsbeiträgen aus dem Lotteriefonds bzw. dem Denkmalpflegefonds. Mit dem Denkmalpflegefonds soll eine thematisch und geografisch breit gefächerte, professionell geführte Museumslandschaft gefördert werden.

2 Mio. Budget pro Jahr

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel für Betriebsbeiträge aus dem Denkmalpflegefonds sollen 20 % der Fondseinlage nicht überschreiten. 2022 standen auf dieser Grundlage gut 2 Mio. Franken für Betriebsbeiträge zur Verfügung, wovon gemäss Angaben des Regierungsrats rund 1,5 Mio. Franken ausgerichtet wurden.

Der Umfang der Beiträge aus dem Denkmalpflegefonds steige bereits mit den zurzeit beitragsberechtigten Institutionen, weil sich bei ihnen der Aufwand erhöhe, wenn das Publikum weiterhin mit zeitgemässer Vermittlungsarbeit erreicht werden soll (Partizipation, Inklusion, Barrierefreiheit, Digitalisierung).

Mittel werden knapper

Der Fachausschuss Betriebsbeiträge, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsarchivs und der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege, rechnet für 2023 mit mindestens Fr. 1’732’500 für bereits beitragsberechtigte Institutionen. «Damit werden die Mittel für die Ausrichtung wiederkehrender Betriebsbeiträge an weitere kulturhistorische Institutionen zusehends knapper», schreibt der Regierungsrat in seinem Beschluss.

Das enge den Spielraum für den Erhalt einer thematisch und geografisch breit abgestützten Museumslandschaft mit überregionaler Ausstrahlung ein, weil neue Institutionen kaum noch Beiträge erhalten können, obwohl weitere Institutionen voraussichtlich in naher Zukunft die Kriterien für eine kantonale Förderung erfüllen würden.

Schloss Kyburg bedeutend für Kanton

Das Museum Schloss Kyburg befinde sich in einer der bedeutendsten Liegenschaften im Eigentum des Kantons, so der Regierungsrat weiter. Die Institution verfüge über grossen Rückhalt in der Bevölkerung und bei den lokalen Behörden. Kantonsrat und Regierungsrat haben seine Bedeutung für den Kanton in zahlreichen Beschlüssen festgehalten, weshalb die Finanzierung langfristig zu sichern sei.

Das Museum soll daher in die Liste jener kulturellen Institutionen aufgenommen werden, deren Betrieb teilweise aus staatlichen Mitteln und zum Teil aus dem Denkmalpflegefonds finanziert wird.

Der Fachausschuss Betriebsbeiträge rechnet für die Betriebsbeiträge an das Museum für 2024 bis 2026 mit je Fr. 450’000.–.

Es würden in den kommenden Jahren weitere qualifizierte und das bestehende Angebot ergänzende Institutionen um Beiträge ersuchen, schreibt der Regierungsrat weiter. Deshalb würden die Mittel aus dem Denkmalpflegefonds in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, um sie an unstreitig beitragsberechtigte Institutionen zu vergeben.

4 Varianten geprüft

Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) und die Baudirektion (BD) haben für den Betrieb und die Finanzierung des Museums verschiedene Optionen geprüft:

a) Die Beibehaltung der bestehenden Finanzierung (wiederkehrende Betriebsbeiträge aus dem Denkmalpflegefonds an den bestehenden Verein)

b) Bildung einer neuen Verwaltungseinheit (z. B. Abteilung Museen, Finanzierung durch BD oder JI oder beide Direktionen)

c) Gründung einer Aktiengesellschaft mit kantonaler Mehrheit im Verwaltungsrat (Modell Opernhaus), Finanzierung mit staatlichen Mitteln (Finanzierung durch JI)

d) Bestehender Verein, Finanzierung mit staatlichen Mitteln (Finanzierung durch JI)

Für eine angemessene Finanzierung über den Denkmalpflegefonds (Variante a) würden ab 2024 voraussichtlich die Mittel fehlen, so der Regierungsrat. Eine Integration des Museums in die Verwaltung (b) würde deutlich mehr Kosten verursachen, da mit dem bestehenden Modell viel ehrenamtliche Arbeit geleistet werde, die dann voraussichtlich genauso wie private Spenden und Drittmittel wegfallen würde und vom Staat getragen werden müsste.

Gegen die Variante c) spreche neben gesellschaftsrechtlichen Bedenken auch die in den vergangenen Jahren erfolgreiche und effiziente Zusammenarbeit mit dem Verein Museum Schloss Kyburg.

Leistungsauftrag ab 1. Januar 2024

Die Leistungen des Vereins als Trägerschaft des Betriebs sollen daher ab 1. Januar 2024 mit einem Leistungsauftrag festgelegt werden. Der Kanton bleibt Eigentümer der Liegenschaft Schloss Kyburg. Die Nutzung durch den Verein «Museum Schloss Kyburg» wird vertraglich geregelt.

Die Finanzierung über einen Leistungsauftrag mit dem Museum entlaste den Denkmalpflegefonds, der damit auch 2024 über den erforderlichen Spielraum verfüge, um weiterhin eine thematisch und geografisch breit abgestützte Museumslandschaft mit überregionaler Ausstrahlung zu gewährleisten.

Damit wertvolles kulturhistorisches Gut auch künftig erhalten werden kann, soll zudem die JI mit Unterstützung der BD nach geeigneten Massnahmen suchen, um die Finanzierung kulturhistorisch wertvoller Institutionen langfristig zu sichern.

Jährlich 450‘000 Franken

Der Gesamtaufwand für den Betrieb des Museums beträgt gemäss Angaben des Regierungsrats 2024 bis 2026 Fr. 1’350’000. Zur Finanzierung des Museums Schloss Kyburg sollen ab 1. Januar 2024 bis 2026 jährlich Fr. 450’000 staatliche Subventionen ausgerichtet werden.

Der Trägerverein «Museum Schloss Kyburg» muss dazu sein Subventionsgesuch mit den erforderlichen Unterlagen und dem Antrag für die Auszahlung des jährlichen Betrags einreichen.

Die Ausrichtung der Subventionen steht unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung im Rahmen des Budgets.

Die Burg mit der Eisernen Jungfrau

Die auf einem Hügelsporn über der Töss thronende Burg wird 1027 erstmals erwähnt. Der ursprüngliche Name «Chuigeburg» (=Kühburg) deutet auf eine Fluchtburg hin.

Hartmann von Dillingen gelangte durch Heirat in den Besitz der Güter und der Burg, baute beides aus und nannte sich nach dem neuen Sitz Graf von Kyburg. Dieses Geschlecht wurde zur wichtigsten Adelsfamilie neben den Habsburgern und den Savoyern im Gebiet des heutigen Schweizer Mittellandes.

Nach dem Tod des letzten Kyburgers 1264 sicherte sich Rudolf von Habsburg das Erbe. Nach seiner Wahl zum deutschen König sollen sogar die Reichskleinodien auf der Burg verwahrt worden sein.

Die Habsburger verlagerten ihr Interesse später nach Kärnten, so dass im 15. Jahrhundert die Stadt Zürich durch Kauf in den Besitz der Grafschaft gelangte, die sie als Landvogtei verwaltete. Bis 1798 amteten vornehme Zürcher Bürger als Vögte auf der Kyburg, jeweils für sechs Jahre. Sie hielten Gericht und trieben die Abgaben ein.

Mit der Reorganisation 1831 verlor die Kyburg ihre Verwaltungsfunktion und wurde versteigert. Der polnische Graf von Sobansky verbrachte dort seinen Lebensabend.

Erstes Burgmuseum der Schweiz

1865 öffnete der Privatier Matthäus Pfau das Schloss als Burg- und Kunstmuseum dem Publikum – als erstes Burgmuseum der Schweiz. Das wohl bekannteste Exponat ist die «Eiserne Jungfrau».

1917 kaufte der Kanton Zürich die Kyburg zurück. In diesem Jahr übernahm der Verein Museum Schloss Kyburg den Museumsbetrieb.

Das Museum ist jeweils vom 1. April bis 31. Oktober, Dienstag bis Sonntag, geöffnet.

www.schlosskyburg.ch

Zürioberland24/bt