Vor gut zwei Jahren hat ein Landwirt und Mitbesitzer der Pferderennbahn ein Stück Land umgepflügt und so der Durchführung der traditionellen Osterrennen Fehraltorf ein jähes Ende gesetzt. Der Landwirt verweigert seither gemäss Angaben der Gemeinde Fehraltorf Gespräche und Verhandlungen, so dass ohne besondere Massnahme keine Aussicht bestehe, die Rennbahn wieder nutzen zu können.
Werkplan nicht genehmigungsfähig
Damit die im Zürcher Oberland fest verankerten Pferderennen in Zukunft wieder stattfinden können, hat der Gemeinderat einen Werkplan ausgearbeitet und offiziell festgesetzt. Der Werkplan schaffe die rechtliche Grundlage, damit das entsprechende Landstück auch ohne die Zustimmung des Landbesitzers wieder als Rennbahn genutzt werden könne, so der Gemeinderat.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun aber verfügt, dass der Werkplan nicht genehmigungsfähig sei. Dies, weil ein Werkplan nur dann zu rechtfertigen sei, wenn es sich um ein öffentliches Werk handle, das der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene. Der Betrieb einer Pferderennbahn und die Durchführung der Osterrennen würden jedoch keine öffentliche Aufgabe darstellen, argumentiert die Baudirektion.