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Kanton
05.12.2023

Pferderennen: Fehraltorf geht an die nächste Instanz

Osterrennen Fehraltorf (Archivbild) Bild: Osterrennen Fehraltorf
Mit einem Werkplan «Pferdesportanlage Fehraltorf» will der Gemeinderat die Durchführung der traditionellen Osterrennen auf der Barmatt wieder ermöglichen. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun aber die Nichtgenehmigung verfügt. Der Gemeinderat Fehraltorf zieht den Entscheid an die nächste Instanz weiter.

Vor gut zwei Jahren hat ein Landwirt und Mitbesitzer der Pferderennbahn ein Stück Land umgepflügt und so der Durchführung der traditionellen Osterrennen Fehraltorf ein jähes Ende gesetzt. Der Landwirt verweigert seither gemäss Angaben der Gemeinde Fehraltorf Gespräche und Verhandlungen, so dass ohne besondere Massnahme keine Aussicht bestehe, die Rennbahn wieder nutzen zu können.

Werkplan nicht genehmigungsfähig

Damit die im Zürcher Oberland fest verankerten Pferderennen in Zukunft wieder stattfinden können, hat der Gemeinderat einen Werkplan ausgearbeitet und offiziell festgesetzt. Der Werkplan schaffe die rechtliche Grundlage, damit das entsprechende Landstück auch ohne die Zustimmung des Landbesitzers wieder als Rennbahn genutzt werden könne, so der Gemeinderat.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun aber verfügt, dass der Werkplan nicht genehmigungsfähig sei. Dies, weil ein Werkplan nur dann zu rechtfertigen sei, wenn es sich um ein öffentliches Werk handle, das der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene. Der Betrieb einer Pferderennbahn und die Durchführung der Osterrennen würden jedoch keine öffentliche Aufgabe darstellen, argumentiert die Baudirektion.

«Öffentliches Interesse ist gegeben»

Der Gemeinderat Fehraltorf sieht das anders. Er werde sich weiterhin bedingungslos für den Fortbestand der Pferderennen einsetzen.

«Die Pferderennbahn ist mit ihrem ländlichen Charakter eine Besonderheit und ein Wahrzeichen des Standorts Fehraltorf», schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung.

Neben derjenigen in Fehraltorf gibt es nur noch eine einzige weitere solche Anlage im Kanton Zürich. Viele Fehraltorferinnen und Fehraltorfer sowie zahlreiche Vereine aus der Region seien auf die eine oder andere Weise in die Durchführung des Anlasses eingespannt. Aus der ganzen Schweiz strömten Besucherinnen und Besucher ins Zürcher Oberland, um die besondere Atmosphäre der Barmatt zu erleben.

Im kommunalen Nutzungsplan eingetragen

«Im Gegensatz zur Zürcher Baudirektion leitet der Gemeinderat daraus sehr wohl ein öffentliches Interesse am Betrieb der Pferderennbahn Barmatt ab. Umso mehr, als die Rennbahn im regionalen Richtplan sowie im kommunalen Nutzungsplan eingetragen ist», so die Gemeinde.

Weiter sei der Gemeinderat überzeugt davon, dass der Werkplan als Instrument zur Landsicherung in diesem speziellen Fall das einzige – und somit legitimierte –Rechtsmittel sei, um eine Lösung im Sinne der Allgemeinheit zu ermöglichen.

Weiter ans Baurekursgericht

Für den Weiterbestand der Osterrennen werde der Gemeinderat darum weiterhin die rechtlichen Mittel ausschöpfen. «Er zieht den Entscheid der Baudirektion zur Überprüfung an das Baurekursgericht weiter, da er im vorliegenden Fall auch eine krasse Verletzung der Gemeindeautonomie sieht.»

Seit mehr als 75 Jahren finden die traditionellen Pferderennen auf der Barmatt, die so genannten Osterrennen, in Fehraltorf statt. Am Ostermontag und am Sonntag danach oder davor werden je acht Rennen mit Rahmenprogramm organisiert. Es ist einer der grössten Publikums-Sportanlässe im Zürcher Oberland.

Zürioberland24/bt