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Kanton
21.11.2023
23.11.2023 16:45 Uhr

Katholischer Priester klaut Geld aus der Kollekte

Der erhellende Schein der Kerzen war dem Priester von Wädenswil nicht genug. Bild: Unsplash: Josh Applegate
Ein Blick auf die andere Seeseite: Der Priester einer katholischen Kirche in Wädenswil soll Spendengelder entwendet haben. Die Ermittler kamen ihm mit einer Falle auf die Schliche.

In der Kollekte der Kirchgemeinde Wädenswil fehlt seit April Geld. Gestohlen wurden die Spendengelder von niemand anderem als dem Priester von Wädenswil selber wie das katholische Medienzentrum Schweiz Kath.ch schreibt.

Geldscheine präpariert

Überführt wurde der Täter gemäss dem katholischen Medienzentrum mittels einer Falle: Die Polizei präparierte – nachdem die Differenz in der Kasse im Vergleich zum Vorjahr gemeldet worden war – die Geldscheine mit einer Chemikalie, die sich auf der Haut nachweisen lässt.

Am 13. November wurden alle Personen, die Zugang zur Kollekte haben, kontrolliert. Das Resultat: Die Chemikalie befand sich nur an den Händen von Albert A. – dem Priester von Wädenswil.

Priester freigestellt

Wie das katholische Medienzentrum schreibt, hat in der Wädenswiler Kirchgemeinde niemand damit gerechnet. Nach der Festnahme von Albert A. am letzten Montag wurde am Mittwoch das Bistum Chur informiert. Auf der Website der katholischen Kirche Wädenswil wird inzwischen über die Freistellung des Priesters informiert: «Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen finanzieller Unregelmässigkeiten.» Auch die katholische Kirche Adliswil, in der Albert A. als priesterlicher Mitarbeiter tätig war, informiert über dessen Freistellung. Weitere Auskünfte dürfe die Kirchgemeinde aufgrund des laufenden Verfahrens nicht erteilen.

Summe und Motiv unklar

Die genaue Höhe der gestohlenen Summe und das Motiv sind unklar. Zugegeben hat der Priester gemäss Kath.ch lediglich, dass er 300 Franken aus der Kasse genommen habe. Das Geld habe er zudem nicht für sich entwendet, sondern für eine bedürftige Familie. Er wird den Angaben zufolge verdächtigt, insgesamt mehrere Tausend Franken veruntreut zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Thomas Renggli