Laut Gemeinderatsbeschluss vom 6. Oktober handelt es sich um 1'075'000.– exklusive MWST. und neue Ausgaben von Fr. 165'000.– exklusive MWST. Das Geld soll für ür «Optimierungen und Anpassungen am Parkhaus Dorfplatz» verwendet werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 ff. VRG) erhoben werden.