Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Zollikon
30.09.2023

Erweiterte Pensionskasse

Die resultierende Schmälerung der Altersvorsorge ist stossend, deshalb soll es eine Änderung geben. (Symbolbild) Bild: pixabay
Bisher blieb die Behördenentschädigung den freischaffenden Gemeindemitarbeitenden, die selbstständig erwerbstätig oder bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert waren, verwehrt.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit in Zukunft auch die Behördenentschädigungen bei der Pensionskasse versichert werden können.

Die Regelung, dass freischaffende Gemeindemitarbeitende keine Behördenentschädigung bis jetzt bekamen, wirkte sich negativ für diese aus, die ihren Haupterwerb nur in einem Teilzeitpensum ausüben oder durch die Behördentätigkeit in der eigenen Firma allenfalls wirtschaftliche Einbussen in Kauf nehmen müssen.

Die resultierende Schmälerung der Altersvorsorge ist stossend. Sie steht auch im Widerspruch zu Artikel 45 der Zürcher Kantonsverfassung, der Kanton und Gemeinden zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die nebenamtliche Tätigkeit in Behörden verpflichtet.

Die nicht mehr zeitgemässe Versicherungslücke soll nun geschlossen werden. Dazu wird je eine neue Bestimmung über die freiwillige Versicherung von Behördenentschädigungen in die Entschädigungsverordnung sowie die Pensionskassenverordnung der Gemeinde Zollikon aufgenommen.

Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung vom 29. November erfolgen mit dem GV-Einladungsflyer und Beleuchtenden Bericht, die Ende Oktober/Anfang November versandt und publiziert werden.

Gemeinde Zollikon / Goldküste24