Entlang von öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen, werden die Passanten und der Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten behindert. Oft wird dadurch auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen massiv eingeschränkt. Gerade im Winter beeinträchtigen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast, die Schneeräumungsarbeiten des Strassenunterhalts.
Deshalb ist es erforderlich, dass Eigentümer die Bepflanzung auf ihrem Grundstück bis zum 31. Oktober 2023 auf die gesetzlichen Masse wie folgt zurückschneiden:
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 m freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 m betragen. Diese Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.