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Küsnacht
30.09.2023

Kein Wildwuchs bei Sträuchern

Verkehrsbehindernde Sträucher und Bäume sind aus Sicherheitsgründen zurückzuschneiden. Bild: Pixabay
Nicht nur in der Küsnacht müssen die Eigentümer von Grundstücken die Bepflanzung auf ihrem Grundstück bis zum 31. Oktober 2023 zurückschneiden.

Entlang von öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen, werden die Passanten und der Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten behindert. Oft wird dadurch auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen massiv eingeschränkt. Gerade im Winter beeinträchtigen ungenügend zurück geschnittene Bäume und Sträucher mit der zusätzlichen Schneelast, die Schneeräumungsarbeiten des Strassenunterhalts.

Deshalb ist es erforderlich, dass Eigentümer die Bepflanzung auf ihrem Grundstück bis zum 31. Oktober 2023 auf die gesetzlichen Masse wie folgt zurückschneiden:

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 m freigehalten werden. Bei Fuss- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,65 m betragen. Diese Lichtraumprofile sind dauernd freizuhalten.

Es gelten genaue Vorgaben, wie die Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden müssen. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Küsnacht

Schneiden Sie auch Sträucher und Bäume im Bereich von Strassenlampen, Hinweis- und Signalisationstafeln so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die öffentliche Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

Bei Fragen zum allgemeinen Rückschnitt steht Ihnen der Leiter Strassenunterhalt, Herr Caspar Maag (044 913 13 50), vom Werkhof Küsnacht, gerne zur Verfügung. Haben Sie Fragen zum Freischnitt der Beleuchtungskandelaber, gibt Ihnen Herr Stefan Jung, Projektleiter Ausführung Strom (043 222 32 52) der Werke am Zürichsee AG gerne Auskunft.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für Unfälle und Schäden haftbar gemacht werden können.

Die Gemeinde Küsnacht und die Werke am Zürichsee AG danken für eine fristgerechte Ausführung der Arbeiten zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Gemeinde Küsnacht / Goldküste24