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Zollikon
11.09.2023

Mehr Vandalismus – mehr Überwachungskameras?

Die Kameras müssen gut und sichtbar beschriftet werden. (Symbolbild) Bild: pixabay
Die Gemeinde hat ein neues Reglement für den Einsatz von Videoüberwachung mit der Zunahme von Vandalismus und Verschmutzung begründet. Was war wohl der Auslöser für diese Massnahme?

Immer wieder werden öffentliche Anlagen nicht unbedingt künstlerisch verziert, sondern vor allem auch einfach verschmiert. Die Entfernung von solchen Schmierereien kostet Steuergelder.

Die Behörden beschäftigen sich laut dem Zolliker Gemeindeschreiber, Markus Gossweiler, schon viele Jahre mit Formen von Vandalismus und Verschmutzung. Es gibt keine einfache Lösung für dieses Problem.

Der Gemeinderat berief eine spezielle Arbeitsgruppe ein, um zu beraten, ob es noch andere Lösungsansätze geben würde als vermehrte Kameraüberwachung.

Ab 2020 beschloss er, die Graffitis an kommunalen Einrichtungen sofort entfernen zu lassen und auch andere Schäden an öffentlichen Gebäuden zu beheben. Es wird jedes Mal

Strafanzeige erstattet und gegen polizeilich ermittelte Täterschaft ausnahmslos Strafantrag gestellt.

Die geplanten Kameras beim Sportplatz Riet und den Werkhofanlagen Dachsleren, Ober- und Unterhueb, die geplant sind, sollen die dunklen, nicht einsehbaren Ecken beobachten. Es waren dort in der Vergangenheit Sachbeschädigungen und Einbrüche zu verzeichnen. Deshalb sollen auch die Gastroeinrichtungen im Riet, die parkierten Fahrzeuge und Werkhofeinrichtungen an der Dachslerenstrasse überwacht werden.

Der Gemeinderat muss laut Gossweiler jeden neuen Standort zuerst genehmigen. Es kann nicht einfach eine Überwachungskamera aufgestellt werden. Diese Genehmigung muss dann amtlich publiziert werden.

Persönlichkeitsrechte sind geschützt

Persönlichkeitsrechte und auch der Datenschutz werden berücksichtigt. Die Aufnahmen werden nur durch bestimmte Menschen ausgewertet und nur wenn Schaden entstanden ist. Andernfalls werden die Aufnahmen nach vier Wochen gelöscht. Wenn Datenzugriffe und Einsichten stattfinden, dann müssen sie detailliert protokolliert werden. Die Involvierten unterstehen dem Amtsgeheimnis, andere haben keinen Zugriff auf das Bildmaterial.

Ausserdem sollen die meisten Kameras nur ausserhalb der Öffnungszeiten von Gebäuden oder des Schulbetriebes Aufnahmen machen können. Diese Zeiten werden durch eine bestimmte Software gesteuert. Die Beteiligten, die damit zu tun haben, sind an die Vorgaben des Reglements gebunden.

Der Leiter der Abteilung Sicherheit und Umwelt kann in Ausnahmefälle entscheiden, ob eine Überwachung in Echtzeit stattfindet.

Das neue Reglement schreibt vor, dass alle überwachten Orte mit einem gut sichtbaren und offiziellen Hinweisschild der Gemeinde versehen sein muss. Somit gibt es keine verdeckten Kameras in der Gemeinde, wie Gossweiler auslegt.

Patricia Rutz / Goldküste24