Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen: Jahresbericht 2022 und Jahresrechnung 2022 sowie Budget 2024 genehmigt
Der Gemeinderat genehmigte den Jahresbericht 2022 und die Jahresrechnung 2022 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen KES mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von 4'738'000 Franken und einem Kostenanteil der Gemeinde Zollikon von 465'983 Franken. Ebenfalls wurde das Budget 2024 des KES mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von 5'822'000 Franken und mit einem Kostenanteil der Gemeinde Zollikon von 591'000 Franken genehmigt. Im Vergleich zum budgetierten Aufwandüberschuss 2023 bedeutet dies eine Zunahme von 695'000 Franken zulasten der Verbandsgemeinden, die neben den höher zu erwartenden Mietaufwänden hauptsächlich aus zusätzlich benötigen Personalressourcen resultiert.
Videoüberwachung von Gebäuden und Anlagen der Gemeinde Zollikon: Neues Reglement
Aufgrund zunehmender Fälle von Vandalismus und Verschmutzung von gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen hat der Gemeinderat ein Reglement über die Videoüberwachung von Gebäuden und Anlagen der Gemeinde Zollikon erlassen. Das Reglement legt den Geltungsbereich, den Zweck, den Umfang und die Art der Überwachung fest und erfüllt die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Liegenschaftenabteilung ist für die Installation und den Unterhalt der Überwachungsanlagen verantwortlich und darf geeignete interne oder externe Dienstleister beauftragen. Die Einsichtnahme in das Videomaterial erfolgt nur durch autorisierte Personen und jeder Zugriff wird schriftlich dokumentiert. Das neue Reglement tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 1. September 2023 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote sowie auf der Website zollikon.ch.
Diverse Kreditabrechnungen für Strassensanierungen:
Guggerstrasse (1. Etappe)
Im Rahmen der Werkleitungssanierung wurden die bestehende Strassenbeleuchtung auf LED umgestellt sowie auch die Fahrbahnabschlüsse und der Belag erneuert. Die Kreditabrechnungen schliessen mit 73'000 Franken und damit um 1000 Franken tiefer als der bewilligte Kredit für die Beleuchtung und mit 247'000 Franken für die Belagserneuerung ab, wobei hierbei Minderkosten von 65'000 Franken gegenüber dem vom Gemeinderat bewilligten Kredit resultieren.
Rosenweg
Mit der Strassensanierung wurden die Fahrbahnabschlüsse und der Belag des Rosenweges erneuert. Die Kreditabrechnung schliesst mit 232'385 Franken ab, es resultieren Minderkosten von 12’614 Franken.
Wilhofstrasse/Neuweg
Im Rahmen der Werkleitungssanierung wurde die bestehende Kanalisation teilweise erneuert sowie die Strassenbeleuchtung auf LED umgestellt. Die Kreditabrechnung für die Kanalisation schliesst mit 38’110 Franken ab, wobei die Minderkosten von 35’459 Franken auf eine Optimierung im Abwassersystem zurückzuführen sind. Die Strassenbeleuchtung wird mit 88'000 Franken abgerechnet; die Mehrkosten von 7'554 Franken sind auf die ortsspezifischen teureren Kandelaber zurückzuführen.