Kind Manfred, 1950, Wirtschaftsprüfer, Im Schlatt 7, 8704 Herrliberg, FDP
Rechnungsprüfer gesucht

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 1. September 2023, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Herrliberg eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat Herrliberg erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.