Die Wetziker Chilbi ist in vollem Gang, das Wetter spielt perfekt mit.
Am 21. August jährt sich ein trauriges Ereignis im Zusammenhang mit der Wetziker Chilbi: Am 21. August 2022 wurde eine junge Frau auf dem Heimweg von der Wetziker Chilbi sexuell missbraucht. Die damals 23-Jährige war kurz nach zwei Uhr zu Fuss von der Wetziker Chilbi kommend auf der Grüningerstrasse Richtung Grüt unterwegs. Auf der Höhe Hofstrasse wurde sie unvermittelt durch einen unbekannten Mann angefallen und sexuell schwer misshandelt.
Die Kantonspolizei Zürich hatte kurz darauf das Phantombild veröffentlicht.
Mutmasslicher Täter in U-Haft
Anfang März 2023 konnte der mutmassliche Täter anhand von DNA-Spuren verhaftet werden. Dies, weil er in Wädenswil ein weiteres Gewaltdelikt beging. Wie die Kantonspolizei Zürich damals in einer Mitteilung schrieb, wurde am 26. Februar 2023 eine 63-Jährige auf einem Spaziergang in einem Waldstück von einem unbekannten Mann unvermittelt angegangen und verletzt. Nach der Tat sei der Mann zu Fuss geflüchtet. Die Geschädigte habe sich nach Hause begeben und die Kantonspolizei Zürich verständigt.
Täter ohne festen Wohnsitz in der Schweiz
Die Fahndungsmassnahmen führten kurze Zeit später zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen. Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Auswertung von DNA-Spuren müsse davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21. August 2022 in Wetzikon wie auch das Gewaltdelikt vom 26. Februar 2023 in Wädenswil begangen habe, hiess es im März 2023.
Der für beide Delikte unter dringendem Tatverdacht stehende Mann verfüge über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und sei bislang im Kanton Zürich polizeilich nicht verzeichnet gewesen. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet und beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt.
Auf Anfrage von Zürioberland24 bestätigt die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität, dass das Verfahren gegen den verhafteten Mann noch laufe. Zeitliche Prognosen zum Verfahrensabschluss könnten keine gemacht werden. Der Mann befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft. Es gelte wie immer die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.