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Meilen
16.08.2023

Dem Gestaltungsplan wurde zugestimmt

Es wurde kein Rechtsmittel ergriffen. (Symbolbild) Bild: mobiliar.ch
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 5. Juni 2023 verfügt: Der private Gestaltungsplan wird genehmigt (§ 89 PBG).

Kommunale Nutzungsplanung. Revision privater Gestaltungsplan Werkheim Stöckenweid, Grundstück Kat. Nrn. 8262 / 1023, Bünishoferstrasse 295. Bekanntmachung des Inkrafttretens.

Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 der Revision des privaten Gestaltungsplans «Werkheim Stöckenweid» betreffend die Änderung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die künftige Arealentwicklung von Kat. Nrn. 8262 / 1023, gestützt auf § 86 des Planungs- und Baugesetzes (PBG), zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 5. Juni 2023 verfügt: Der private Gestaltungsplan wird genehmigt (§ 89 PBG).

Gemäss Rechtskraftbelehrung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 25. Juli 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der private Gestaltungsplan tritt mit Datum der Publikation in Kraft.

Gemeinde Meilen / Goldküste24