Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Männedorf hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Erweiterung Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf der folgenden Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt. Sie wird in die bestehende Tempo-30-Zone «D» integriert: Luegislandstrasse, zwischen der Boldernstrasse und dem Wendeplatz Brähenbach.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11. September 2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich