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Hombrechtikon
11.08.2023
04.04.2024 14:27 Uhr

Gebundene Ausgaben – Wasserversorgung Feldbach

Gegen diese Beschlüses kann Rekurs eingericht werden. (Symbolbild) Bild: outdooractive.com
Mit Beschluss Nr. 140 vom 11. Juli 2023 hat der Gemeinderat Hombrechtikon für den Rückbau des Reservoirs Trüllisberg einen Kredit von CHF 337'000 im Sinne einer gebundenen Ausgabe bewilligt.

Es geht nicht nur um den Rückbau des Reservoirs Trüllisberg, sondern auch um den Neubau der Druckreduktion Trüllisberg, der Sanierung der Druckreduktion Schleipfi und der Anpassung der Fernmelde-/Steuerungsunterlagen.

Der Beschluss vom 11. Juli 2023 kann online eingesehen werden und liegt in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, OG, während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, innert 5 Tagen schriftlichen Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Schwimmhalle Technik Erneuerung, gebundene Ausgaben

Mit Beschluss Nr. 120 vom 27. Juni 2023 hat der Gemeinderat Hombrechtikon für die Sanierungen der Badewasseraufbereitung und den Chemikalienumschlagplatz gemäss den kantonalen Vorgaben ein Kredit von CHF 350'000 im Sinne einer gebundenen Ausgabe bewilligt.

Der Beschluss vom 27. Juni 2023 kann online eingesehen werden und liegt in der Gemeindeverwaltung Hombrechtikon, Feldbachstrasse 12, Schalter Einwohnerdienste, OG, während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, innert 5 Tagen schriftlichen Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (§§ 19 ff VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag
und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinde Hombrechtikon / Goldküste24