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08.08.2023

Vogelgrippe Massnahmen beendet

Bild: Pixabay
Im Kanton Zürich hat sich die Lage bei den Wildvögeln entspannt. Aus diesem Grund werden die Massnahmen rund um das Neeracher Ried, den Greifensee und den Pfäffikersee aufgehoben.

Die Halter von Geflügel wurden letztmals am Mai dieses Jahr über die lokalen Kontrollgebiete wegen Vogelgrippe in den Brutkolonien der Lachmöwen und die Sie betreffenden Massnahmen informiert.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Ende Juli informiert, dass weiterhin in der gesamten Schweiz erhöhte Aufmerksamkeit wegen Vogelgrippe notwendig ist, da mit angesteckten Wildvögeln zu rechnen ist. So können lokale Massnahmen zur Risikoverminderung bis Mitte Oktober 2023 verlängert werden.

Lage beruhigt

Im Kanton Zürich hat sich die Lage beruhigt. So wurde in den letzten Wochen bei keinen weiteren Wildvögeln die Vogelgrippe mehr festgestellt. Die Brutzeit der Lachmöwen ist zudem fast vorbei und die meisten haben die Brutplätze verlassen. Es besteht somit kein erhöhtes Risiko mehr in diesen Gebieten. Die lokalen Kontrollgebiete um das Neeracher Ried, den Greifensee und den Pfäffikersee werden deshalb aufgehoben.

Meldepflicht bleibt

Nach der Verordnung des BLV gilt somit auch für Geflügelhalter die Meldepflicht von krankem und totem Geflügel.

Gemeldet müssen dem Tierarzt krankes Geflügel (Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere, z. T. mit verdrehtem Kopf), plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen und stehen mit dem Veterinäramt in Kontakt.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Gemeinde Zollikon/Goldküste24