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06.08.2023
06.08.2023 07:24 Uhr

Zürcher Tunichtgut verurteilt

Am 4. April 2021 war der 28-Jährige zusammen mit fünf weiteren Personen mit stark überhöhter Geschwindigkeit im Kreis 1 in Zürich in ein Baugerüst geknallt. Alle Personen waren von der Unfall-Stelle geflüchtet. Bild: Archiv Stadtpolizei Zürich
Mehr als nur «Schwein gehabt»: Ein Zürcher Raser, Dieb und Betrüger musste kürzlich am Bezirksgericht Höfe antraben und kam glimpflich davon.

Der Unfall machte im April 2021 in den Zürcher Medien die Runde: Nach einer Raserfahrt war ein Auto im Kreis 1 unter einem Baugerüst eingeklemmt, von den Insassen fehlte jede Spur. Erst jetzt, zwei Jahre später, musste sich der 28-jährige Fahrer deswegen und wegen etlicher anderer Delikte vor Gericht verantworten.

Schuld Drittem zugeschoben

Speziell genug, dass sich alle in den Unfall Involvierten – insgesamt sechs Personen – von der Unfallstelle entfernten. Was danach geschah, ist aber noch viel dreister: Der Unfallfahrer suchte den Polizeiposten in Wiedikon auf und zeigte den Reisepass und eine Führerausweiskopie einer Drittperson sowie ein Schreiben dieser Person, in dem diese gestehen soll, der Lenker des Unfallautos gewesen zu sein.

 

So wurde der Unfallort an der Zürcher Sihlstrasse hinterlassen. Alle Insassen hatten sich davongemacht. Bild: Archiv Stadtpolizei Zürich

Technik sei schuld gewesen

Der junge Mann ist kein ungeschriebenes Blatt. Der Unternehmensberater hatte schon einmal Urkunden gefälscht und auch einen Diebstahl in Wollerau begangen, weshalb der Fall am Bezirksgericht Höfe behandelt wurde. 

Vor Gericht schien der Zürcher nach jedem Strohhalm zu greifen. Die Technik sei schuld, dass das Auto plötzlich so schnell wurde. Das Auto habe auf «Sportmodus» umgeschaltet. Die Polizei habe er deshalb nicht alarmiert, weil er sich in einem «Schockzustand» befunden habe. «Ich war neben mir und habe einfach nicht daran gedacht.» Auch wegen des Schockes habe er jemand anderen beschuldigt, den Unfall begangen zu haben.

Milde Strafe trotz Vorstrafen

Diese dünnen Erklärungen liess der Richter nicht gelten, zeigte in seinem Urteil aber dennoch Milde. «Das Gericht war wohl noch nie so nah dran, eine Einigung auf ein abgekürztes Verfahren zugunsten eines ordentlichenVerfahrens zurückzuweisen», so der Gerichtsvorsitzende.

Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 180 Franken (14'400 Franken) und eine Busse von 4'700 Franken ausgesprochen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Busse wird sofort fällig, zudem hat der Verurteilte die Verfahrenskosten von 12'663 Franken zu tragen.

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Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 3. August 2023 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Martin Mäder, Redaktion Höfe24