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Schweiz
05.08.2023

Neophyte des Monats August: Kanadisches Berufskraut

In den vergangenen Jahren konnte sich die Pflanze stark ausbreiten. Bild: zVg
Die Gemeinde Weesen geht aktiv gegen Neophyten, also Pflanzen, die nicht bei uns heimisch sind, vor. Die Neophyte vom Monat August ist das Kanadische Berufskraut.

Das ursprünglich aus Nordamerika stammende Kanadische Berufkraut (lat. Conyza canadensis) wächst an Wegrändern, auf Schuttplätzen und in Gärten. Es blüht von Juli bis September und erreicht eine Höhe von bis zu 120 Zentimetern.

Problematik

Offiziell gilt das Kanadische Berufkraut nicht als invasiver Neophyt. In den vergangenen Jahren konnte es sich jedoch stark ausbreiten. Insbesondere ökologisch wertvolle Flächen wie magere und trockene Wiesen oder kiesige Ruderalflächen bieten dem Kanadischen Berufkraut optimale Bedingungen. Durch seine dichten Rosetten und die starke Versamung werden die einheimischen Pflanzen verdrängt.

Vorbeugung und Bekämpfung

Die Pflanzen müssen vor der Samenbildung ausgerissen werden. Da die Rosette bis zur erfolgreichen Blüte erhalten bleibt, kann es nicht durch Mahd bekämpft werden. Vegetationsarme Flächen sind regelmässig zu kontrollieren und vom Kanadischen Berufkraut freizuhalten. Sämtliche Pflanzenteile sollen in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden – nicht im Kompost und Grüngut.

Alle Informationen zum Kanadischen Berufskraut, wie es beseitigt werden kann und welches heimische Alternativen sind, finden Sie in diesem PDF.

Infos zum Einjährigen Berufskraut finden Sie hier.

Spezialsäcke

Um die Bekämpfung der Ausweitung und die richtige Entsorgung zu unterstützen, wird in den Gemeinden der Region Zürichsee-Linth ein Spezialsack dafür angeboten.

Bezug
Die entsprechenden Säcke können auf der Gemeindeverwaltung im Front Office oder beim Entsorgungspark an der Moosstrasse (Öffnungszeiten: Mittwoch 17:00-18:00 Uhr und Samstag 10:00-11:30 Uhr) gratis bezogen werden.

Entsorgung
Die vollen Neophytensäcke können mit dem normalen Hauskehricht mitgegeben werden. Eine Entsorgung mit Grüngut ist verboten, da diese Pflanzen verbrannt werden müssen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

www.weesen.ch / Goldküste24