«Jedes Jahr wird auf der Strasse und dem Trottoir direkt vor unserem Garten Feuerwerk abgebrannt», ärgert sich das Ehepaar Tremp. Dass es dabei bis weit nach Mitternacht laut sei, müssten sie auch hinnehmen. Aber was wirklich stört: «Am anderen Morgen finden wir Reste von abgebrannten Feuerwerkskörpern auf unserem Grundstück», beklagen sie. Und das wolle doch niemand. Zudem sei mit dem Abfeuern auch eine gewisse Brandgefahr für ihr älteres Haus zu befürchten.
Es gibt klare Regeln, aber …
Dabei wäre es ganz einfach: «Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich», zitiert Marlies Tremp die längst bekannten Sicherheitsvorgaben für das Abbrennen von Feuerwerk.
Gemeinde verweist an Polizei
Doch daran halten sich leider nicht alle. Ein Brief an die Nachbarschaft sei unbeantwortet, gar ohne Reaktion geblieben, bei einem Besuch auf der Gemeindeverwaltung, wo sie die Lage erörtern wollten, seien sie an die Polizei oder an den Kanton verwiesen worden. Doch so weit wollen die rüstigen Senioren nicht gehen.
«Wir haben überlegt, ob es möglich und sinnvoll wäre, dass eine Gemeinde für das Entzünden von Feuerwerk Plätze bestimmen könnte», so Marlies und Dominik Tremp.