Betemps ist verzweifelt, denn er muss das Geschäft per 30. September nicht aus freien Stücken räumen. Es gibt ein Problem, den Laden zu behalten. Die Hauptmieterin hatte ihren Untermieter nicht ordnungsgemäss angemeldet. Somit ging die Kündigung an die besagte Frau, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet. Betemps entdeckte das Geschäft einst an der Küsnachter Chilbi zufällig.
Er wusste nicht, dass er bei der Verwaltung nicht angemeldet gewesen ist. Doch schon vor der Kündigung suchte er das Gespräch über die Hauptmieterin mit der eigentlichen Verwaltung. Er wollte den Status vom Untermieter in den eines Mieters umwandeln.
Doch der Statuswandel kam nicht zustande, denn die Verwaltung drängte ihn, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, dass er bis zum 30. September aus den Räumen ausziehen solle. Er wollte sogar eine doppelt so hohe Mieter bezahlen, doch die Verwaltung wollte ihn raushaben. Am Schluss hat er die Vereinbarung unterschrieben, denn ansonsten hätte er noch früher ausziehen müssen. Sein Anwalt riet ihm auch zu diesem Schritt.