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11.07.2023

Vorsicht: Emoji ist wie Unterschrift

Beim Verwenden von Emojis ist Vorsicht geboten. Bild: pixabay.com
Ein Farmer in Kanada hatte in einer Whatsapp-Konversation einem Vertrag mit einem «Daumen hoch»-Emoji zugestimmt. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Wie der Klein Report schreibt, hatte sich ein Farmer in Kanada in einer Whatsapp-Konversation mit einem Einkäufer befunden. Der Einkäufer zeigte im Chat die Fotografie eines unterschriebenen Vertrages zum Kauf von 87 Tonnen Flachs. Dazu ein textlicher Zusatz «Bitte Flachs-Vertrag bestätigen». Der Verkäufer reagierte mit einem «Daumen hoch»-Emoji.

Abmachung gilt

Nun ist es zum Gerichtsfall gekommen. Der «Vertrag» sei gültig, urteilte der Richter in Kanada. Weil der Bauer den Flachs nicht geliefert hatte, da sich die Preise inzwischen verdoppelt haben, muss er dem Einkäufer Schadenersatz von 82'000 kanadischen Dollars (55'000 Franken) bezahlen.

«Das kanadische Urteil zeigt, wie sehr Emojis mittlerweile in der Kommunikation verankert sind», schreibt dazu das US-Wirtschaftsmedium Fast Company.

Schon früher Abmachungen per Chat getroffen

In seinem Urteil beruft sich der Richter darauf, dass die beiden Männer bereits zuvor Abmachungen via Chat getroffen hätten. Seiner Aussage zufolge habe der Lieferant auch in der Vergangenheit nur mit «Sieht gut aus», «Ok» oder «Yup» geantwortet und dann geliefert.

Zweitens zieht der Richter die Definition von dictionary.com heran, laut welcher das Emoji in westlichen Kulturen verwendet wird, um Zustimmung auszudrücken.

Emojis sind Teil der heutigen Kommunikation

Für die Kommentatoren des Berichts zeigt das Urteil, wie stark Emojis bereits in der alltäglichen Kommunikation verankert sind und wie viele wichtige Dinge über simple Chats ausgehandelt werden.

In der Schweiz hat Argovia Today bereits in einem früheren Fall vor Monaten abklären lassen, ob Emoijis hier rechtsgültig sind. Rechtsanwalt Martin Steiger sprach damals von einem «Interpretationsspielraum der Smileys». Er wollte aber im Daumen-Hoch-Emoji eine klare Deutlichkeit erkennen. Für das Gesetz seien dies «übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserungen».

Mit einem Emoji könne man somit einem Kaufvertrag also zustimmen, «sofern man deutlich genug ist».

Klein Report / Zürioberland24