Wenn Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich ausgesetzt in die Natur ausgesetzt werden, kann damit grossen Schaden an der Biodiversität und Infrastruktur angerichtet werden. Menschen, die das tun, machen sich strafbar.
Die Kantone Zürich und Aargau informieren gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.