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05.07.2023
08.07.2023 06:32 Uhr

Züri-Fäscht: Seestrassen gesperrt

Am Züri-Fäscht wird es auch wieder Feuerwerke geben. Bild: Lisa Maire
Wegen des Züri-Fäschts 2023 sind zahlreiche Strassen in der Innenstadt und rund ums Seebecken von Freitag, 7. Juli, 6 Uhr, bis Montag, 10. Juli, 6 Uhr, gesperrt. Es ist mit grossen Verkehrseinschränkungen zu rechnen.

Für den motorisierten Individualverkehr, das Gewerbe und das Velo hat das Züri-Fäscht grosse Einschränkungen zur Folge. Dies teilt die städtische Dienstabteilung Verkehr, welche wie die Polizei zum Sicherheitsdepartement gehört, mit. Das Festgelände darf bereits ab Freitag, 7. Juli, 6 Uhr, nicht mehr befahren werden. Ausgenommen sind Anlieferungen für das Fest, zu Liegenschaften sowie der Zubringerdienst am Freitag von 6.30 bis 16 Uhr, am Samstag von 5.30 bis 13 Uhr, und am Sonntag von 5.30 bis 10 Uhr.

Von Freitag, 7. Juli, 6 Uhr, bis Montag, 10. Juli, 6 Uhr, ist jeglicher Verkehr innerhalb des Festgeländes verboten. Der Festperimeter erstreckt sich über Bellerivestrasse – Feldeggstrasse – Dufourstrasse – Falkenstrasse – Stadelhoferstrasse – Rämistrasse – Hirschengraben – Seilergraben – Mühlegasse – Zähringerstrasse – Central – Bahnhofbrücke – Bahnhofquai – Uraniastrasse – Rennweg – Bahnhofstrasse – Talstrasse – Dreikönigstrasse – Alfred-Escher-Strasse – Mythenquai. Die Bahnhofbrücke und das Central sind ab Freitag, 7. Juli, 14 Uhr, bis Montag, 10. Juli, 5 Uhr, gesperrt. Der Bahnhofplatz in Fahrtrichtung Löwenplatz ist von Freitag bis Sonntag jeweils von 12 bis 5 Uhr nicht befahrbar. In Fahrtrichtung Central ist der Bahnhofplatz am Freitag und Samstag jeweils von 17 bis 5 Uhr gesperrt.

Die Umleitungen sind signalisiert. Es ist mit erheblichen Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt, entlang des Seebeckens, in den ans Festgelände angrenzenden Gebieten sowie auf den Hauptzufahrtsachsen in die Stadt zu rechnen. «Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen und das Festgebiet weiträumig zu umfahren. Das Abstellen von Fahrzeugen ist innerhalb des Festgeländes verboten», schreibt die Dienstabteilung Verkehr weiter.

Parkierungsmöglichkeiten für Motorfahrzeuge befinden sich ausserhalb.

Verbote für alles auf Räder

Das Fahrverbot innerhalb des Festgeländes gilt auch für Velos, Motorräder und E-Trottis. Innerhalb des Festgeländes werden die Parkierungsanlagen und die Abstellplätze ausser Betrieb genommen. Am Rande des Festperimeters stehen Abstellmöglichkeiten zur Verfügung.

Zürich24/Goldküste24