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Stäfa
04.07.2023

Initiative – Windrädermindestabstand gültig

Windkraftanlagen verursachen Belästigungen wie Eiswurf, Lärm und Lichtverschmutzung. (Symbolbild) Bild: shutterstock.com
Der Gemeinderat hat eine Einzelinitiative formell für gültig erklärt, welche eine neue Bestimmung in der kommunalen Bauordnung einfügen will.

Sie fordert einen Mindestabstand von 700 Meter zwischen einer Windenergieanlage und einer bewohnten Liegenschaft. Die Initiative wird von den Unterzeichnenden damit begründet, dass die Bewohnenden einer betroffenen Liegenschaft einer grossen Gefahr durch die Windkaftanlage in Form von Belästigungen wie Eiswurf, Lärm und Lichtverschmutzung ausgesetzt sind. Zusätzlich wäre die Umwelt durch die massiven Fundamente und die geteerten Zufahrtstrassen beeinträchtigt.

Kein Beschluss vor Juni 2024

Die Gültigkeitserklärung ist mittlerweile rechtskräftig geworden. Damit muss nun die Vorlage für den Beschluss durch die Gemeindeversammlung vorbereitet werden. Da sie eine Änderung der Bau- und Zonenordnung verlangt, muss die Initiative vorher zur öffentlichen Anhörung aufgelegt werden. Parallel zur öffentlichen Auflage wird die Änderung den kantonalen Stellen zur Vorprüfung und zur Klärung der Frage, ob sie genehmigungsfähig ist, eingereicht. Aus diesem Grund wird voraussichtlich die Gemeindeversammlung nicht vor Juni 2024 über die Vorlage beschliessen können.

Über seinen Antrag an die Gemeindeversammlung, dem Initiativbegehren zuzustimmen oder es abzulehnen, oder über einen eventuellen Gegenvorschlag entscheidet der Gemeinderat nach Abschluss des öffentlichen Planauflageverfahrens.

Gemeinde Stäfa / Goldküste24