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Schweiz
04.07.2023

Schwyzer Kantonsrat verurteilt

Der Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm, als er vergangene Woche vor die Medien trat. Bild: zVg
Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm (SVP) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung und einer bedingten Geldstrafe wegen Pornografie verurteilt.

Für die Strafen gilt eine zweijährige Probezeit. Diethelm muss eine Busse von 1'000 Franken bezahlen. Diese sprach das Gericht wegen Tätlichkeiten aus. Der Klägerin muss er 1'000 Franken Genugtuung zahlen.

Dem 40-Jährigen wurde vorgeworfen, eine Prostituierte in Zürich misshandelt zu haben. So soll er sie gewürgt und versucht haben, sie zu betäuben. Ziel sei gewesen, die 26-Jährige zu vergewaltigen.

Kein Beweis für Betäuben

Dass der Schwyzer SVP-Kantonsrat die Frau gewürgt hatte, sahen die Richter als bewiesen an. Dies taxierten sie als einfache Körperverletzung. Jedoch habe keine Gefährdung des Lebens bestanden. Ebenso fehlten die Beweise, dass er versucht habe, die Frau zu betäuben.

Diese Vorwürfe wiesen auch Diethelm und sein Verteidiger während der Verhandlung zurück. Es habe eine Auseinandersetzung um die Bezahlung gegeben, bei der der Kantonsrat die Prostituierte zu Boden gestossen habe. Dafür sollte er wegen Tätlichkeiten mit einer Busse bestraft werden. Den Besitz und die Verbreitung von illegaler Pornografie gab Diethelm zu.

Dass er bei dem Treffen eine FFP2-Maske getragen haben soll, wies der erklärte Corona-Massnahmen-Gegner zurück. Diese habe er bloss unter Zwang bei der Arbeit getragen.

«Hatte Angst um mein Leben»

Ganz anders schilderte die Klägerin das Geschehen. Diethelm habe sie schon früher für ein Sadomaso-Treffen gebucht. Dabei sei alles im Rahmen geblieben. An jenem Morgen im Jahr 2021 habe der 40-Jährige sie aber unvermittelt von hinten gepackt und gewürgt, als sie ihn nach der Bezahlung habe fragen wollen.

«Mit Verletzungen übersät»

Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verletzungen der 26-jährigen Prostituierten deuteten auf ein Würgen und einen Kampf hin. Das blosse Stossen könne nicht erklären, warum die Frau "mit Verletzungen übersät" war.

Zwar könne nicht gesagt werden, was genau der Schwyzer SVP-Kantonsrat vorhatte. Doch das versuchte Betäuben zeige, dass Handlungen gegen den Willen der Frau geplant waren, sagte die Staatsanwältin während der Verhandlung.

Die Anwältin der Prostituierten verlangte eine Genugtuung von 7'000 Franken für die körperlichen und psychischen Folgen, die der Vorfall auf die Frau gehabt hätten.

Politische Karriere vorbei?

Der Prozess und die «überrissene Anklageschrift» hätten schwere Folgen für Diethelm, sagte der Verteidiger. So sei dessen politische Karriere wohl vorbei. Da sein ungewöhnliches Sexleben öffentlich ausgebreitet wurde, werde er bei der konservativen Wählerschaft kaum mehr Unterstützung finden. Diethelm selber zeigte sich bestürzt, dass am Prozess «das Sexuelle so zur Schau gestellt wurde».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden

Thomas Renggli, Goldküste24