Die zwei Kantonspolizisten im Alter von 30 und 34 Jahren stehen vor Gericht, weil sie im April 2020 Morgens um sechs Uhr ohne Bewilligung die Wohnung eines 33-jährigen Kosovaren betreten und nach dessen Bruder gesucht haben sollen.
«Ich habe ihnen gesagt, dass mein Bruder nicht da ist», sagte der Privatkläger in der Befragung. Dennoch hätten sie die Wohnung nach ihm absuchen wollen. «Der Polizist sagte mir, dass es ein neues Gesetz gebe und er deshalb keine Bewilligung dafür mehr brauche.»
Als er sich trotzdem geweigert habe, die Polizisten in die Wohnung zu lassen, sei er vom Polizisten fixiert und an die Wand gedrückt worden. Die Polizistin habe in der Zeit die Wohnung abgesucht. Der Bruder, der zu schnell Motorrad fuhr, war allerdings nicht da.
«Enttäuscht, dass so etwas passiert»
Der 33-Jährige zeigte sich «enttäuscht, dass so etwas passiert und das Gesetz missbraucht wird». Es sei doch lediglich um den Entsperrungscode fürs das eingezogene Handy gegangen. Vom Verfahren erhofft er sich "eine Entschuldigung und Gerechtigkeit".
Der Kosovare und die beiden Polizisten, respektive ihre Anwälte, versuchten vor Mittag noch über längere Zeit, eine Einigung zu erzielen und das Verfahren einzustellen, allerdings ohne Erfolg.
Eine Einstellung wäre möglich, obwohl es sich bei Amtsmissbrauch um ein Offizialdelikt handelt, das von Amtes wegen verfolgt wird. Voraussetzungen dafür sind geringes öffentliches Interesse, ein Geständnis der Beschuldigten und ein geringes Strafmass.