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Männedorf
18.06.2023

Natur- und Denkmalschutz – Unterschutzstellung

Gegen den Beschluss kann Rekurs eingereicht werden. (Symbolbild) Bild: begegnungszonen.ch
Unter Schutz gestellt wird das Doppelwohnhaus an der Aufdorfstrasse 171 bis 173 und das ehemalige Weinbauernhaus Ausserfeldstrasse 100.

Unterschutzstellung Doppelwohnhaus, Aufdorfstrasse 171-173, 8708 Männedorf

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Juni 2023 das Gebäude mit der Inventar-ObjektNr. VIII-401, Assek.-Nr. 325, auf Kat.-Nr. 7357 an der Aufdorfstrasse 171-173 im Sinne von § 205 lit. d) PBG durch Vertrag unter Schutz gestellt.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation bzw. Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetztes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Männedorf, Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Unterschutzstellung ehemaliges Weinbauernhaus, Ausserfeldstrasse 100, 8708 Männedorf

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. Juni 2023 das Gebäude mit der Inventar-ObjektNr. VIII-355, Assek.-Nr. 69, auf Kat.-Nr. 765 an der Ausserfeldstrasse 100 im Sinne von § 205 lit. d) PBG durch Vertrag unter Schutz gestellt.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation bzw. Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetztes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Männedorf, Hochbau, Saurenbachstrasse 6, 8708 Männedorf während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

 

 

 

Gemeinde Männedorf / Goldküste24