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Leserbrief
Gesundheit
16.06.2023
16.06.2023 08:49 Uhr

Warum braucht es weiterhin ein Covid-19-Gesetz?

Das Zertifikat ist insofern nutzlos, als dass auch Geimpfte an Corona erkranken können. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die SVP und das Referendumskomitee lehnen die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ab, da der Bund die Pandemie für beendet erklärt hat. Der Einschnitt in die Grundrechte ist ein Argument, um Nein zu sagen.
  • Suna Lommen

Zuerst muss man wissen, für was man abstimmt – es  handelt sich um gewichtige Themen, die wieder in die persönlichen Grundrechte des Menschen eingreifen, wenn die Massnahmen reaktiviert werden.

Keine Manipulation, sondern Fragen

Es geht hier nicht um einen Abstimmungsvorschlag, sondern um die Aufforderung sich Gedanken über all die Themen zu machen. Was bedeutet das alles für mein eigenes Leben? Wie stehe ich zu dem Themen Gesundheit? Gesetzen? Menschengrundrechte? Massnahmen? Einschränkungen?

Wann immer ich mit dem Thema Corona wieder konfrontiert werde, wird mir bewusst, wie viel sich in meinem persönlichen Leben verändert hat. Ich bin nachdenklicher geworden, jedoch nicht im negativen Sinn. Ich hinterfrage viel mehr, habe mehr Verantwortung für mein Leben übernommen. Es ist für mich sehr realistisch, dass wir Menschen einer grossen Veränderung entgegengehen, was auch immer sie bedeuten mag. Manchmal vergessen wir, dass wir Menschen den Staat bilden. Nur durch Menschen wurde die Form geschaffen, die wir nun haben. Doch sind wir auch in der Lage, diese Form wieder abzuändern, zu verbessern und zu ergänzen. Wir sind keine Opfer, sondern kreative Wesen. Wir bestimmen, wie wir zukünftig zusammenleben in der Menschen-Gemeinschaft.

Fragen zu den Rechten des Bundesrates

  • Der Bundesrat darf weiterhin Covid-Medikamente importieren, auch wenn diese noch nicht zugelassen sind.

Ist das nicht gefährlich, Medikamente den Menschen zu geben, auch wenn diese noch nicht zugelassen sind, oder was muss ich darunter verstehen?

  • Es dürfen weiterhin Covid-Zertifikate ausgestellt werden, vor allem für den internationalen Reiseverkehr. Im Inland sei die Wiedereinführung «unwahrscheinlich» und würde nur eintreten, falls eine neue Virusvariante die Gesundheitsversorgung gefährde.

Sind wir nicht dauernd Viren ausgesetzt, sofern diese wirklich existieren?

  • Sollte es notwendig sein, könnte der Bund die Arbeitgeber dazu verpflichten, besonders gefährdete Personen stärker zu schützen. Dies, indem sie beispielsweise zuhause arbeiten.

Es ist eine Verantwortungsfrage für den Betroffenen selbst. Wenn ein Mensch wirklich krank ist, dann geht er kaum ins Büro.

  • Der Bund kann die Kantone weiterhin dazu verpflichten, die Auslastung der Spitalbetten zu melden. Und dass Organisationen im Gesundheitswesen über ihre Bestände informieren müssen.

Was macht der Bund mit dieser Information? Kann ein Spital sich nicht selbst um mehr Betten bemühen, wenn sie zu wenig haben?

  • Der Bund stellt weiterhin Fördergelder zur Verfügung, damit Medikamente gegen Corona und dessen Langzeitfolgen entwickelt werden können.

Stellt der Bund auch Gelder zur Verfügung zu den inzwischen bekanntgewordenen Coronaimpfschäden. Würde er diese Gelder nicht auch ohne eine Gesetz zur Verfügung stellen?

  • Die «SwissCovid»-App kann reaktiviert werden.

Was bewirkt diese App, wenn auch Geimpfte mit einem QR-Code erkranken können?

  • Es ist dem Bund erlaubt, die Einreise einzuschränken.

Er kann jederzeit einem Menschen die Einreise in die Schweiz verbieten? Wären es auch noch andere Gründe als eine Coronaerkrankung? 

  • Die Einreise für Grenzgängerinnen wäre weiterhin erlaubt, auch wenn Einreisebeschränkungen gelten würden.

Einerseits wird die Einreise für zum Beispiel Touristen verboten und andererseits dürfen Grenzgänger/innen weiterhin einreisen? Wo ist hier die Logik?

Ausgelaufene Massnahmen

Unter anderem sind die Massnahmen zur finanziellen Unterstützung von Kulturbetrieben, Sportvereinen und Grossveranstaltungen, die Kurzarbeitsentschädigung und dass der Bund die Kosten für die Tests übernimmt Ende 2022 ausgelaufen.

Wenn das Volk Nein stimmt, dann würden sämtliche Bestimmungen per Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

Drei Jahre Notrecht reichen

Der Vorstand der SVP der Schweiz hat an seiner Sitzung in Bern entschieden die NEIN-Parole beschlossen. Sie sind der Meinung, dass solche massiven Eingriffe in die Grundrechte durch nicht zu rechtfertigen sind. Wenn das Covid-19-Gesetz verlängert wird, dann kann der Bundesrat jederzeit die Freiheit der Bevölkerung willkürlich einschränken. Die Schweizer Bevölkerung hat die Möglichkeit, diesem Notrecht ein Ende zu setzen.

Was ist eine ausserordentliche Gefahr?

Wenn das menschliche Leben akut bedroht wird durch Naturkatastrophen oder eine sich rasch ausbreitende Krankheit.

Wie weit ist der Bundesrat für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen verantwortlich?

Jeder Mensch lebt in der eigenen Selbstverantwortung. Wenn er diese lebt, dann ist es für ihn auch selbstverständlich, dass er im Gemeinschaftssinn entscheidet. Wenn der Staat die Verantwortung für den einzelnen Menschen übernimmt, ist dieser nicht mehr in seiner Selbstverantwortung. Er wird als Mensch angezweifelt, dass er für sich und andere selbst sorgen kann. Es ist eine grundsätzliche Frage geworden, wie weit sich der Staat in das private Leben eines Menschen einmischen darf?

Darf der Staat sich in die persönliche gesundheitliche Vorsorge einmischen, gar eine Impfpflicht verordnen, also die Grundrechte einschränken?

Das Recht auf Leben beinhaltet freiheitlich zu denken, sich zu bewegen, sich zu versorgen, immer mit dem Fokus, dabei andere Menschen nicht zu gefährden.

Wenn ich ein Recht auf körperliche Unversehrtheit habe, dann darf ich auch immer entscheiden, was für Stoffe in meinen Körper kommen, seien dies Nahrungsmittel oder chemische Stoffe wie Medikamente und Impfungen. Deswegen hat der Staat nicht das Recht, Menschen zu Impfungen zu zwingen.

Eine Zwangsimpfung ist auch eine Folter, da wir heute wissen, dass viele Menschen, die sich impfen haben lassen, sehr vielen Qualen ausgesetzt sind.

Die nicht erforschte Impfung kann als Menschenversuch eingestuft werden. Niemand wusste, was in der Zukunft mit geimpften Menschen geschehen wird. Kein Mensch hat das Recht und schon gar kein Staat hat das Recht, in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen einzugreifen.

Das Notrecht wurde auf sechs Monate beschränkt? Warum ist es immer noch eine Frage, ob wir das Notrecht brauchen? Warum braucht der Bund die Möglichkeit, das Notrecht ständig auszurufen?

Was stecken für Ziele dahinter? Geht es noch um den Schutz der Menschen? Ist es nicht vielmehr ein grundlegendes Machtmittel, um die Menschen zu kontrollieren?

Wenn wir an die letzten drei Jahre denken, so fällt auf, dass es längst nicht mehr nur um das Coronavirus geht. In vielen Bereichen sind Fragen aufgetaucht:

  • Gesundheitswesen
  • Schulwesen
  • Bankwesen, Bargeld
  • Politik
  • Klima
Ein kranker Mensch hat meist nicht die Kraft, arbeiten zu gehen. (Symbolbild) Bild: Linth24 / Web /freie Nutzung

Versöhnung der Gesellschaft

Auch in den Augen des Referendumskomitees ist eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes überflüssig, da der Bund die Pandemie für beendet erklärt hat. Das Zertifikat ist in ihren Augen nutzlos, denn Geimpfte können das Virus genau so übertragen und weiterverbreiten wie Ungeimpfte.

Die Massnahmen haben sich nicht bewährt und der Bevölkerung auch nicht den versprochenen Schutz gewährt. Die Finanzhilfen fallen sowieso weg, somit ist auch in dieser Hinsicht keine Verlängerung des Gesetzes sinnvoll. 

Ein Nein hat auch zur Aufgabe, die Gesellschaft wieder zu versöhnen.

Inwieweit kann das Recht in die Grundrechte des Menschen eingreifen. (Symbolbild) Bild: Pixabay

Erörterungen

Artikel 185 der Bundesverfassung

Das Notrecht in der Schweiz ist in Artikel 185 der Bundesverfassung geregelt. Danach hat in der Schweiz der Bundesrat die Aufgabe die äussere und innere Sicherheit zu wahren. Gestützt auf diese Aufgabe hat der Bundesrat nach Absatz 3 des gleichen Artikels die Kompetenz Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit zu begegnen. 

Weitreichende Kompetenzen

Die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz (EpG) ist die höchste Gefahreneinschätzung, die im EpG genannt ist und verschafft dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen. Nach Artikel 7 des Epidemiengesetzes kann der Bundesrat für das ganze Land Massnahmen zur Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit anordnen. Dies begründet Notrecht sobald Massnahmen im Zusammenhang mit dem konstitutionellen Notrecht getroffen werden.

Ist der Bundesrat befugt?

Die Ausgangssperre ist eine sehr einschneidende Massnahme, welche die Grundrechte in ihrem Kern stark einschränkt. Trotzdem kann der Bundesrat unter Vorbehalt des Schutzes der Bevölkerung eine Ausgangssperre verhängen. Diese Massnahme wäre sicherlich gerechtfertigt, wenn es zu einer Verminderung von Erkrankten und Toten führen würde.

Länge der Verordnungen und Massnahmen?

Der Bundesrat muss in seiner Notrechtgesetzgebung alle Massnahmen befristen. Dies war auch an den Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus zu erkennen. Weiter müssen die Massnahmen nach maximal sechs Monaten dem Parlament unterbreitet werden, sonst treten sie ausser Kraft.

Quelle: Swissrights

Definition: Dauer einer Pandemie

Eine Pandemie mit einem respiratorischen Virus dauert eineinhalb bis zwei Jahre, das weiß man aus den Erfahrungen des 20. und des 21. Jahrhunderts.

Das sei – um vier Beispiele zu nennen – der Zeitrahmen bei der Spanischen Grippe in den Jahren 1918–1920 gewesen, die mit weltweit schätzungsweise bis zu 50 Millionen Toten am verheerendsten war, bei der Asiatischen Grippe 1957/1958 und der Hongkong-Grippe 1968/1969, an denen jeweils etwa ein bis zwei Millionen Menschen starben, sowie bei der H1N1-Pandemie 2009/2010.

Quelle: Der Standard

Suna Lommen / Goldküste24