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Männedorf
14.06.2023

Mitteilung der Schulpflege

Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2023. (Symbolbild) Bild: schule-maennedorf.ch
Die Schulpflege beschloss an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2023:

Gesamtrevision; Reglement Gebühren der Schule Männedorf (Geb Re Bil) und
Aufhebung des Subventionsreglements

Das Reglement Gebühren der Schule Männedorf (Geb Re Bil), SR 0.01.104, Version 1.002 vom 1. Januar 2018, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Die Änderungen gelten ab 1. August 2023.

Neben formellen Anpassungen wurde das Reglement in folgenden Bereichen überarbeitet und ergänzt (neu aufgenommen / vereinheitlicht):

A. Benützung Schulliegenschaften durch Dritte / neu

  • Überführung aus Reglement Gebühren der Gemeinde und Anpassung an
    Benutzungsreglemente
  • Dauernutzung
  • Anpassung von einzelnen Gebühren

B. Bibliothek

  • Einführung Kurzabonnement
  • Gebühren für Zweitkarte und Ersatz. Bibliotheksausweis

C. Familien- und schulergänzende Betreuung

  • Anpassung des massgebenden Einkommens für die Gebührenermässigung
  • Anpassungen Anhang Tariftabelle (Wegfall Gebühren für Bring- und Hohldienst)

D. Musikschule für Kinder und junge Erwachsene

  • Anpassung von einzelnen Gebühren
  • Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen im Bereich der Musikschule (neues Musikschulgesetz ab 01.01.2023)
  • Einführung Ensembleunterricht

E. Musikschule für Erwachsene

  • keine Änderungen

F. Freiwillige Angebote / neu

  • werden neu im Reglement aufgeführt

G. Schulgeld und Verpflegungsbeitrag

  • Verweis auf kant. Vorgaben

H. Verwaltung allgemein / neu

  • Einführung Verwaltungsgebühren

Das Subventionsreglement vom 28. März 2006 wird per 31. Juli 2023 aufgehoben.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Bildung, Schulverwaltung, Schulstrasse 10, 8708 Männedorf, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 

Erlass Reglement Betrieb Musikschule der Schule Männedorf (Betr Re Mu)

Die Schulpflege beschloss an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2023:

Die bisherige Schulordnung der Musikschule Männnedorf vom 26. Mai 2016 wird in einen Rechtserlass überführt und infolge Anpassungen an veränderte Verhältnisse teilrevidiert.

Das Reglement Betrieb Musikschule der Schule Männedorf (Betr Re Mu), SR 2.62.112, Version 1.000 vom 8. Juni 2023, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

Die Änderungen gelten ab 1. August 2023.

Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Bildung, Schulverwaltung, Schulstrasse 10, 8708 Männedorf, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Schulverwaltung Männedorf / Goldküste24