Gesamtrevision; Reglement Gebühren der Schule Männedorf (Geb Re Bil) und
Aufhebung des Subventionsreglements
Das Reglement Gebühren der Schule Männedorf (Geb Re Bil), SR 0.01.104, Version 1.002 vom 1. Januar 2018, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Die Änderungen gelten ab 1. August 2023.
Neben formellen Anpassungen wurde das Reglement in folgenden Bereichen überarbeitet und ergänzt (neu aufgenommen / vereinheitlicht):
A. Benützung Schulliegenschaften durch Dritte / neu
- Überführung aus Reglement Gebühren der Gemeinde und Anpassung an
Benutzungsreglemente
- Dauernutzung
- Anpassung von einzelnen Gebühren
B. Bibliothek
- Einführung Kurzabonnement
- Gebühren für Zweitkarte und Ersatz. Bibliotheksausweis
C. Familien- und schulergänzende Betreuung
- Anpassung des massgebenden Einkommens für die Gebührenermässigung
- Anpassungen Anhang Tariftabelle (Wegfall Gebühren für Bring- und Hohldienst)
D. Musikschule für Kinder und junge Erwachsene
- Anpassung von einzelnen Gebühren
- Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen im Bereich der Musikschule (neues Musikschulgesetz ab 01.01.2023)
- Einführung Ensembleunterricht
E. Musikschule für Erwachsene
- keine Änderungen
F. Freiwillige Angebote / neu
- werden neu im Reglement aufgeführt
G. Schulgeld und Verpflegungsbeitrag
- Verweis auf kant. Vorgaben
H. Verwaltung allgemein / neu
- Einführung Verwaltungsgebühren