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02.06.2023

Vorsicht bei diesen zwei Neophyten des Monats

Nicht ungefährlich: Die Pollen des Aufrechten Traubenkrauts (l.) können starke allergische Reaktionen auslösen und Berührungen mit dem Riesen-Bärenklau (r.) in Verbindung mit Sonnenstrahlung können zu gefährlichen Verbrennungen führen. Bild: zVg/Foto Traubenkraut: Konrad Gmünder
Weesen geht aktiv gegen Neophyten, also Pflanzen, die nicht bei uns heimisch sind, vor. Im Juni werden gleich zwei solche vorgestellt: Aufrechtes Traubenkraut und Riesen-Bärenklau.

Aufrechtes Traubenkraut

Das Aufrechte Traubenkraut (lat. Ambrosia artemisiifolia) ist eine Neophyte aus Nordamerika. Es wächst auf Ruderalflächen und Brachland und wird bis 90 cm hoch. Blütezeit ist August bis Oktober.

Problematik
Die Pflanze wurde durch den Import von Vogelfutter und Sonnenblumenkernen aus Nordamerika versehentlich eingeführt. Es breitet sich in Sonnenblumenkulturen aus und kann zu Ertragseinbussen führen. Die Blüten setzen grosse Mengen an Pollen frei und gefährden dadurch die menschliche Gesundheit, da die Pollen starke allergische Reaktionen auslösen können.

Vorbeugung und Bekämpfung
Der Umgang mit dieser Art ist gemäss Freisetzungsverordnung verboten. Die Pflanzen sollen möglichst vor der Blüte ausgerissen werden. Blühende Pflanzen dürfen nur mit Schutzausrüstung (Mund-/Nasen-/Augenschutz, Handschuhe) entfernt werden. Sämtliches Pflanzenmaterial soll in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden – nicht im Kompost und
Grüngut.

Riesen-Bärenklau

Der Riesen-Bärenklau (lat. Heracleum mantegazzianum) stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wächst an Waldrändern, Wiesen, und Uferbereichen. Diese Neophyte kann über drei Meter hoch werden. Sie blüt von Juli bis September.

Problematik
Die Art wurde als Zierpflanze eingeführt und breitet sich effizient an feuchten Standorten aus. Neben dem Verdrängen der einheimischen Vegetation birgt der Riesen-Bärenklau auch eine Gefahr für den Menschen. Berührungen der Pflanze in Verbindung mit Sonnenstrahlung können zu gefährlichen Verbrennungen führen.

Vorbeugung und Bekämpfung
Der Umgang mit dieser Art ist gemäss Freisetzungsverordnung verboten. Zur Bekämpfung sollen Handschuhe und langärmelige Kleider angezogen werden. Die Pflanzenteile werden ca. 15 cm über dem Boden abgeschnitten. Der
Wurzelstock sollte 15-20 cm unter der Bodenoberfläche durchgeschnitten werden. Pflanzenteile sollen mit der Kehrichtverbrennung entsorgt werden – nicht im Kompost und Grüngut.

Übersicht und weitere Infos

Alle Informationen zum Aufrechten Traubenkraut und zum Riesen-Bärenklau, wie sie beseitigt werden können und welches heimische Alternativen sind, finden Sie hier: Aufrechtes Traubenkraut, Riesen-Bärenklau.

Spezialsäcke

Um die Bekämpfung der Ausweitung und die richtige Entsorgung zu unterstützen, wird in den Gemeinden der Region Zürichsee-Linth ein Spezialsack dafür angeboten.

Bezug
Die entsprechenden Säcke können auf der Gemeindeverwaltung im Front Office oder beim Entsorgungspark an der Moosstrasse (Öffnungszeiten: Mittwoch 17:00-18:00 Uhr und Samstag 10:00-11:30 Uhr) gratis bezogen werden.

Entsorgung
Die vollen Neophytensäcke können mit dem normalen Hauskehricht mitgegeben werden. Eine Entsorgung mit Grüngut ist verboten, da diese Pflanzen verbrannt werden müssen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

www.weesen.ch / Goldküste24