Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Küsnacht die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2023 während 60 Tagen bei der Gemeinde Küsnacht (Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 31. Juli 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden. Die Einwendungen werden anschliessend der kantonalen Baudirektion zugestellt. Diese entscheidet über die Einwendungen, zusammen mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerräume.
Sämtliche Unterlagen können elektronisch bezogen werden bis am 31. Juli 2023: Download Unterlagen