Die kantonale Rekursabteilung hat alle vier Rekurse abgewiesen, für die sie zuständig ist. Einen fünften haben die Urheber selber zurückgezogen. Betroffen ist zum Beispiel die Einsprache der Gewerbeverbände Küsnacht und Zollikon, hinter der insgesamt 54 Betriebe stehen. Diese haben nun 30 Tage Zeit, ihr Anliegen ans kantonale Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Ob sie das tun werden, ist noch unklar.
Nicht betroffen von der Ablehnung sind die fast 70 Einsprachen, die auf dem Gebiet der Stadt Zürich gegen die Verkehrsverordnung eingegangen sind. Hier richtet als erste Instanz der Stadtrat. Bis zu dieser Entscheidung dauert es noch bis im Sommer.
Alle Rekurse können theoretisch über mehrere Instanzen bis ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Rekurrenten betonen jeweils, dass sie den Sportanlass nicht verhindern wollen, doch gefährden die geplanten Einschränkungen ihre Betriebe. Auch Winterthur ist betroffen, doch dort gab es keine Einsprachen.