Das teilrevidierte Reglement Betrieb der familien- und schulergänzenden Betreuung der Schule Männedorf, SR 2.6.102, Version 1.005 vom 1. Oktober 2013, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Die Änderungen gelten ab 1. August 2023.
Das Reglement kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Bildung, Schulverwaltung, Schulstrasse 10, 8708 Männedorf, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.